Abofalle vorlagen-download.de – Abwehr von Forderungen der Webtains GmbH

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„Zugang zu 2000 Office Vorlagen für private und geschäftliche Zwecke wie Bewerbungen, Verträge, Kündigungen, Anschreiben, Lebensläufe usw.“ heißt es auf der Internetseite „vorlagen-download.de“. Um an die in Aussicht gestellten Vorlagen zu gelangen, muss sich der User zunächst mit seinen persönlichen Daten auf der Seite registrieren. Doch Vorsicht: Bei Drücken des Buttons „Zu den Vorlagen“ schnappt die Abofalle zu!

Hierbei wird nämlich leicht ein kaum wahrnehmbarer Hinweis auf die entstehenden Kosten am oberen rechten Bildschirmrand übersehen. Unter dem Stichwort „Vertragsinformationen“ heißt es dort:

Jörg Halbe
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
Tel: (0221) 3500 67 80
Web: http://www.wagnerhalbe.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht

Durch Drücken des Buttons „Zu den Vorlagen“ entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96 Euro inkl. Mwst pro Jahr. Vertragslaufzeit 2 Jahre.“

Was folgt sind Rechnungen und Mahnungen, mit welchen die Seitenbetreiberin Webtains GmbH bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren Forderungen in Höhe von immerhin 192,00 EUR geltend macht.

Der Verbraucher sollte sich hiervon jedoch nicht einschüchtern lassen. Denn wer sich auf der Seite „vorlagen-download.de“ registriert, schließt nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Leipzig keinen wirksamen Vertrag mit der Webtains GmbH ab. Mit einer am oberen Bildschirmrand platzierten Preisangabe müsse ein Besucher der Seite nicht rechnen, vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 03.02.2010 - 118 C 10105/09. Es handelt sich somit um eine versteckte Preisabrede, die nicht Bestandteil des Vertrages wird.

Vorsorglich sollte der Vertragsschluss widerrufen und zusätzlich wegen Irrtums angefochten werden. Verbrauchern steht bei Vertragsschlüssen über das Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, §§ 312 b, 355 BGB. Danach kann ein Verbraucher einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform, etwa per Brief, E-Mail oder Fax, gegenüber dem Vertragspartner widerrufen. Die Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Eine nur ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderung grundsätzlich nicht und ist somit nichtgeeignet, die 2-wöchige Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Befand sich der User bei der Anmeldung in dem Glauben, das Angebot der Webtains GmbH auf volagen-download.de sei kostenlos, kommt zudem eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die vermeintliche Kostenpflicht in Betracht. Eine Anfechtung hat dann unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu erfolgen.

Fazit:

Um ein kostenintensives gerichtliches Verfahren zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Vertragsschluss unter Hinweis auf die zuvor dargestellte Rechtslage zu bestreiten und zudem rein vorsorglich zu widerrufen bzw. wegen Irrtums anzufechten. Meist lässt sich die Angelegenheit mit einem einzigen anwaltlichen Schreiben außergerichtlich erledigen. Mit weiteren Zahlungsaufforderungen ist dann erfahrungsgemäß nicht mehr zu rechnen. Ein geerichtliches Mahn- bzw. Klageverfahren kann dadurch frühzeitig vermieden werden. An einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit dürfte die Webtains GmbH nämlich kein Interesse haben.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
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