Abofalle

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Das LG Frankfurt am Main hat bei so genannten Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, das Vorliegen einer Straftat verneint  (Beschluss vom 05.03.2009 - 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08).

Leserkommentare
von zebi am 30.03.2009 08:47:18# 1
Wie hoch fällt dann eine Strafe aus ?