Ab dem 09.01.2016: Neue Informationspflichten für Internethändler und –dienstleister

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Auch Rechtsanwälte, die Anwaltsverträge online abschließen, müssen auf die OS-Plattform hinweisen

Die EU führt eine Regelung ein, die sie selbst nicht in der Lage ist, fristgerecht umzusetzen. Diese Regelung heißt Artikel 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013. Die EU-Verordnung regelt unter anderem die Einrichtung einer Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten, auch „OS-Plattform“ genannt.  Sie gilt ab dem 09.01.2016 verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.  Daran müssen sich die in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmer halten. Auf der geplanten OS-Plattform soll es Folgendes geben:

  •          Bereitstellung eines elektronischen Beschwerdeformulars und elektronischer Formulare
  •          Unterrichtung des Beschwerdegegners (d. h. Online-Händlers oder Dienstleisters) über die Beschwerde
  •          Ermittlung der zuständigen „Stelle für alternative Streitbeilegung“  im jeweiligen Mietgliedstaat (AS-Stelle genannt)

Neue Informationspflichten der Internethändler

Gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung müssen in der Europäischen Union niedergelassene Unternehmer, die

  •          Online-Kaufverträge
  •          oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen
  •          und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze betreiben

auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einrichten. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail Adressen an.

Die OS-Plattform wird unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ betrieben.

Auch Rechtsanwälte, die Anwaltsverträge online abschließen, müssen auf die OS-Plattform hinweisen.

Die EU-Kommission hat es aber zum 09.01.2016 nicht geschafft, die OS-Plattform einzurichten.  

Auf der entsprechenden Internetseite der Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wird mitgeteilt, dass die OS-Plattform  am 15.02.2016 freigeschaltet wird.

Wird die OS-Plattform  am 15.02.2016 freigeschaltet, nutzt das dem deutschen Verbraucher zunächst gar nicht. Ziel der OS-Plattform ist u.a. die Möglichkeit, eine deutsche Stelle zur alternativen Streitbeilegung zu ermitteln und ihr den Fall übergeben.  Die Regelungen für solche Stellen befinden sich im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das jedoch aktuell noch nicht einmal in Kraft getreten ist. Es gibt somit zumindest für deutsche Verbraucher keine AS-Stelle, die aktuell tätig werden kann.

Weitere Regelungen zur alternativen Streitbeilegung

  •          Die Kosten der alternativen Streitbeilegung sind zum Teil höher als der Wert der Ware oder der Dienstleistung,  um die es geht selbst
  •          Das Ergebnis der  alternativen Streitbeilegung  ist nur ein unverbindlicher Schlichtungsvorschlag
  •          Die Beteiligung des Händlers/Dienstleisters ist freiwillig

Fazit: Die Internethändler und –Dienstleister werden mit Informationspflichten belastet, die außer einer zusätzlichen Abmahngefahr nichts bringen.

Empfehlung:

Der Hinweis auf die Information zur Online-Streitbeilegung kann im Impressum aufgenommen werden und wie folgt lauten:

Information zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Plattform)

Der Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU lautet http://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere Emailadresse lautet: xxxxx