EuGH: Verletzt die spanische Erbschaftssteuer europäisches Recht?

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Erben könnten zu viel gezahlte spanische Erbschaftssteuer zurückverlangen

Am 8.1.2014 wurden in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Spanien wegen Diskrimierung von Nicht-Gebietsansässigen bei der Erbschaftssteuer (Rechtssache C-127/12) die Parteien vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angehört.

Spanien wird vermutlich diskriminierende Regelungen ändern

Der EuGH machte noch nicht deutlich, wie er voraussichtlich entscheiden würde. Wir rechnen aber weiterhin damit, dass der EuGH der Klage statt gibt und Spanien die Änderung der diskriminierenden Regelungen auferlegt. Mit einer Entscheidung ist aber noch in 2014 zu rechnen.

Rabatte bis zu 99 % auf Steuerschuld wohl bald Vergangenheit

Spanien wird im Falle einer Verurteilung voraussichtlich die spanische Erbschaftssteuer insgesamt reformieren. Die Rabatte auf die Steuerschuld von bis zu 99 % für die Steuerklasse I und II (so derzeit noch z.B. auf den Balearen oder in Katalonien) dürften dann wohl der Vergangenheit angehören. Bereits jetzt haben viele autonome Gemeinschaften die Rabatte deutlich reduziert (z.B. Valencia, Kanaren).

Betroffene Erben sollten Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Steuern prüfen lassen

Sofern der EuGH Spanien verurteilt, kann unter unter Umständen und unter gewissen Voraussetzungen auch die zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer zurückverlangt werden. Dies wurde so schon zuvor bei der diskriminierenden Besteuerung des Veräußerungsgewinns gehandhabt.

Eine Rückzahlung ist allerdings ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall oder der Steuerzahlung mehr als 4 Jahre vergangen sind. Wir empfehlen schon jetzt einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Seite.