Bundesregierung: Weitergabe von Passagierdaten an USA widerspricht Datenschutz

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Datenerfassung der USA steht Datenschutzgesetzen der EU entgegen

Nach Ansicht der Bundesregierung steht die Verpflichtung der Fluggesellschaften, Passagierdaten an die USA zu übermitteln, mit den Datenschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten im Widerspruch. Dies antwortete die Regierung auf eine so genannte Kleine Anfrage der FDP im Bundestag.

Da die US-Maßnahmen aber erst seit kurzem in Kraft seien oder noch umgesetzt werden müssten, könnten Aussagen über dessen Wirksamkeit noch nicht getroffen werden, so die Regierung. Die EU-Kommission habe Mitte Dezember 2003 über Verhandlungen mit den US-Behörden berichtet, wonach die Schaffung eines Rechtsrahmens über die Datenübermittlung durch den Abschluss eines bilateralen Abkommens mit den USA erfolgen soll. Bei dem Abkommen soll die vollständige und rechtzeitige Unterrichtung der Passagiere über die Weitergabe ihrer Daten im Mittelpunkt stehen.

Im Wesentlichen geht es um vier Maßnahmen der USA, die den internationalen Reiseverkehr betreffen:

  • Im Rahmen des Advanced Passenger Information System (API) werden die in den Reisedokumenten von Passagieren und Crew enthaltenen Daten von Luftverkehrsgesellschaften eingelesen, kurzfristig gespeichert und nach Abfertigung des Flugzeuges an die Zoll- und Grenzbehörden der USA übermittelt.

  • Beim Passenger Name Record (PNR) sind Luftverkehrsgesellschaften, die die USA an- oder überfliegen wollen, seit dem 5. März 2003 verpflichtet, den Zoll- und Grenzbehörden der USA den Online-Zugriff auf den Buchungsdatensatz zu ermöglichen, der für jeden Passagier im Reservierungssystem gespeichert ist.

  • Die Datenerfassung gemäß "US-VISIT" gilt schließlich für alle Reisenden, für die in den USA eine Visumspflicht besteht. Deutsche Staatsangehörige seien laut Regierung aber nur dann betroffen, wenn "sie einen über dreimonatigen Aufenthalt in den USA beabsichtigen", keinen gültigen Reisepass besitzen und oder aus einem anderen Grund visumspflichtig sind.

    Bei "US-VISIT" werden biometrische Daten in Form eines Fotos und zwei digitaler Fingerabdrücke erfasst. Außerdem werden Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Ausstellungsort, Wohnsitz, Visumnummer, Ausstellungsdatum und -ort, Registrierungsnummer und die Adresse während des Aufenthalts in den USA erfasst und durch einen Abgleich dokumentiert.

    Datenzugriff haben verschiedene US-Behörden, wie etwa Einwanderungs-, Grenz- oder Polizeibehörden und konsularische Vertretungen. Die Datenerhebung erfolge bei den Reisenden, die Fluggesellschaften seien nicht verpflichtet, Daten zu übermitteln.

  • Zu den US-Maßnahmen gehört schließlich noch eine Anordnung des US-Department of Homeland Security vom Dezember 2003 über "Sky-Marschalls". Nicht-amerikanische Luftfahrtunternehmen dürfen danach die USA künftig nur an- oder überfliegen, wenn sich entsprechend einer Aufforderung bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter an Bord befinden.