Erst Rosen - dann Rosenkrieg - manchmal Bankrott

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Ehe, Rosenkrieg, Bankrott, Insolvenz, Scheidung
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1. Der Anfang und das Ende

„Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur", Johann Wolfgang Goethe.

In Deutschland wird aber nach dem Statistischem Bundesamt inzwischen fast jede zweite Ehe geschieden (Quelle: www.zdf.de  37 Grad).  Oft enden Ehestreitigkeiten in einem Rosenkrieg, menschlichen, rechtlichen und finanziellen Chaos und Bankrott (ital. banco rotta zerbrochener Tisch, Ruin).

 

2. Ein ganz normaler Fall

M und F heirateten 2000. 2001 und 2003 werden zwei Kinder geboren. F ist Hausfrau und Mutter. M ist geschäftsführender Gesellschafter einer  GmbH  und verdient gut. 2007 kommt der Schock Die Frau stellte fest, dass ihr Mann ein Verhältnis hat. Es folgte die Trennung. M zieht aus dem gemeinsamen Haus aus. F sucht sich einen Job. Die Frau macht Trennungsunterhalt geltend und vollstreckt in alle Konten des M. Die Bank B kündigt daraufhin die Darlehn wegen Vermögensverschlechterung und stellt alle Darlehn sofort fällig. Die freihändige Verwertung des Hauses scheitert. Die Versteigerung wird eingeleitet. F muss aus dem großen Haus in eine kleine Wohnung ziehen.  Die GmbH kommt durch die privaten Streitigkeiten auch in die Krise. Der Geschäftsführer M kann sich nicht mehr in erforderlichem Maß um die Geschäfte kümmern. Schließlich  wird durch das Finanzamt ein Insolvenzantrag gestellt und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter nimmt  M und F für anfechtbare Zahlungen in Anspruch. M muss auch privat das Insolvenzverfahren einleiten. F pfändet wegen des Kindesunterhalts in den unpfändbaren Teil des Einkommens. M wird arbeitslos. F selbst gibt die eidesstattliche Versicherung ab und beantragt Hilfe für den Lebensunterhalt. Beide sind am Ende- ganz unten.  

3. Die Unterhaltsreform: Wird jetzt alles friedlicher?

Das neue Unterhaltsrecht bringt erhebliche Veränderungen. Das alte Unterhaltsrecht erschwerte vielfach nach dem Scheitern einer Ehe den Start in eine neue Lebensgemeinschaft. Dies wollte der Gesetzgeber verbessern. Wenn Ehen nicht lange gedauert haben oder unterhaltsberechtigte Ex-Partner wieder in einer "Ehe ohne Trauschein" leben, wurden Unterhaltsforderungen als ungerecht empfunden. Ob es künftig weniger Rosenkriege gibt, wird sich bald zeigen.

4. Was sollte man tun und wie kann man vorsorgen?

  1. Vorsorge

    Um Streit zu vermeiden,  kann sollte in den Anfangs-Tagen ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem die Rollenverteilung, Ausgestaltung der Ehe und Regelungen für das Scheitern getroffen werden. Für alle Selbständige und Unternehmer sind Regelungen sinnvoll, die den Geschäftbetrieb vor Beeinträchtigungen durch den Ehepartner schützen.

  2. Wem hilft ein Rosenkrieg?

    Die Antwort ist eindeutig: Niemanden.

    Hauptaugenmerk der beteiligten Berater sollte daher die Erhaltung und geordnete Auseinandersetzung der Vermögenswerte sein und das Vermeiden der Zerschlagung. Oft wird dem anderen Partner Schaden zugefügt, ohne zu erkennen, dass man sich oder den gemeinsamen Kindern schadet. Dies müssen umsichtige und erfahrene Berater vermeiden.

     
  3. Wer kann helfen?

    Wir empfehlen Streitigkeiten zwischen Eheleuten mit einer drohenden Vermögenszerschlagung nicht nur durch reine Familienrechtler betreuen zu lassen. Die Ehe ist eine Art Gesellschaft,  die einer professionellen Abwicklung bedarf. Der Familienrechtler muss daher Hand in Hand mit einem Spezialisten für Abwicklung zusammenarbeiten. Eine Mediationsausbildung oder Ausbildung in Verhandlungstechnik können von großem Nutzen sein. Ferner müssen immer auch die steuerlichen  Belange einer Vermögensauseinandersetzung ins Kalkül einbezogen werden.  


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Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator