Zur Bauabnahme immer Ortstermin vereinbaren!

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Wer baut, der sollte immer auf eine förmliche Bauabnahme bestehen. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten sich nicht auf die einfache Unterzeichnung des postalisch zugestellten Abnahmeprotokolls einlassen.

Wer bei der Übernahme seines neuen Wohnhauses auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte, denn mit der Abnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren oder Käufer über.

Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist: Von Stund an muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Weil die Bauabnahme ein so wichtiger Schritt ist, sollte sich der Bauherr das Druckmittel auch nicht einfach aus der Hand nehmen lassen.

Grundsätzlich abnehmen muss der Bauherr den Bau natürlich. Er hat ihn in Auftrag gegeben und muss dem Unternehmer nun auch die Möglichkeit einräumen, das Werk ordnungsgemäß abzuliefern. Allerdings muss der Bauherr nur einen mangelfreien Bau abnehmen.