Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnungsnutzung

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Gebrauch des Sondereigentums

Constanze  Becker
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Brienner Str. 25
80333 München
Tel: 089/ 638 56 328
Web: http://www.kanzleibecker.com
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 72/09).

Ein Anspruch auf ein teilweises Verfügungsverbot steht den anderen Eigentümern weder nach § 13 WEG noch nach § 15 WEG, oder § 1004 BGB zu, sodass die anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft diese Nutzung nicht verhindern oder verbieten können.