Immobilienkauf Teil 5: Welche Funktion hat der Notar?

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Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. In manchen Bundesländern (zum Beispiel in Berlin) existiert das so genannte Anwaltsnotariat.

Danach darf ein Notar gleichzeitig Rechtsanwalt sein. In anderen Bundesländern (etwa in Brandenburg) darf der Notar nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Die dort tätigen Notare sind so genannte hauptberufliche Notare.

In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind die Notare unabhängig. Die Notare sind selbstständig. Die Notare tragen aber auch das Risiko, dass durch Ihr Verschulden Fehler gemacht werden, die für die Parteien nachteilige Konsequenzen haben. Für diesen Fall hat der Notar eine Berufshaftpflichtversicherung.

Der Notar hat umfangreiche Prüfungs- und Belehrungspflichten. Er soll den Willen der Beteiligten erforschen und den Sachverhalt klären. Er soll dafür sorgen, dass die Parteien sich über die Tragweite des Immobilienerwerbs im Klaren sind. Praktisch besonders bedeutsam ist, dass er die Erklärungen der Parteien klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben soll. Dabei soll der Notar darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden werden. Er soll auch dafür sorgen, dass unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Die Belehrungspflichten des Notars können unter Umständen sehr umfassend sein. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil vom 22.7.2010 (Aktenzeichen III ZR 293/09), dass ein Notar bei der Beurkundung eines Bauträgervertrags nicht nur auf einen eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk und dessen rechtliche Auswirkungen hinweisen musste, sondern auch darüber belehren musste, dass ein derartiger Vermerk als ein Warnsignal für bestehende finanzielle Schwierigkeiten des Grundstückseigentümers zu verstehen ist.

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