Handelsvertreter - Was tun bei verschlechterten Bedingungen?

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Wie kann sich der Handelsvertreter wehren, wenn das vertretene Unternehmen mit verschlechterten Bedingungen für den Handelsvertreter „die Schraube überdreht“?

Der Handelsvertreter, der in einem funktionierenden Vertriebssystem tätig ist, kann bei hohem Einsatz ein gutes Einkommen erzielen. Doch was passiert, wenn der Unternehmer die Bedingungen des Handelsvertreters zunehmend verändert und dem Handelsvertreter immer geringere Spannen für den eigenen Verdienst einräumt?

Dem Handelsvertreter stehen mehr Möglichkeiten zur Verfügung, als er häufig denkt.

Ob nun der Vertrag bald ausläuft oder noch länger bestehen soll, der Handelsvertreter kann sich wehren, oft schon durch geschickte Verhandlungen mit dem Unternehmer. Häufig glauben Handelsvertreter, vor einer Entscheidung für das kleinere Übel zu stehen. Die Überlegungen gehen dann in die folgende Richtung: „Entweder ich scheide aus dem System aus und verliere meine Existenz – oder ich beuge mich den angepassten Bedingungen und akzeptiere schrumpfende Gewinne oder sogar Verluste.“

Doch es gibt Abhilfe: Verhält sich der Unternehmer sittenwidrig, kann ein Fortführen der Geschäfte zu angemessenen Bedingungen verlangt werden. Erscheint eine Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses nicht mehr zumutbar und hat der Unternehmer sittenwidrig gehandelt, z.B. falsche Umsatz- und Gewinnberechnungen vorgelegt, so ist auch eine kurzfristige Kündigung durch den Handelsvertreter möglich. Und – ganz wichtig: Der Unternehmer muss in einem solchen Fall dem Handelsvertreter den Schaden ersetzen, den er aufgrund von Investitionen in seinen Betrieb, die sich nun nicht mehr rechnen, erlitten hat.

Auch bei einer unberechtigten Kündigung durch den Unternehmer kann der Handelsvertreter den Schaden ersetzt verlangen, den er durch die vorzeitige Umstellung seines Betriebes erleidet.

In keinem Fall sollte eine außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer in einer solchen Situation hingenommen werden, da dann auch der so wichtige Ausgleichsanspruch verloren geht.

Ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in diesen Situationen helfen, Ihre berechtigten Interessen gegenüber dem von Ihnen vertretenen Unternehmen durchzusetzen. Fordern Sie in jedem Fall eine Bedenkzeit von mindestens einer Woche, bevor Sie vom Unternehmer vorgelegte Vereinbarungen, einen neuen Vertrag oder ähnliches unterschreiben und kontaktieren Sie zügig einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Dr. Fabian Georg Heintze
http://www.legitas.de/heintze

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