Gesetzgeber will Zahlungsmoral stärken

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Regierungsentwurf zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr

Der Bundestag hat sich am 27. September in erster Lesung mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschäftigt, der die Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern soll. Der Vorschlag sieht unter anderem Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, die Zahlungsfristen verkürzen und Zinsen im Verzugsfalle erhöhen sollen.

So soll es künftig nur noch im Ausnahmefall zulässig sein, eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen (bei öffentlichen Auftraggebern mehr als 30 Tagen) zu vereinbaren. Ist für die Fälligkeit eine Abnahme erforderlich, so gilt entsprechendes für die Abnahmefrist.

Der Zinssatz im Falle des Zahlungsverzuges soll von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 9 Prozentpunkte erhöht werden. Weiterhin soll eine Pauschale von € 40,- für Kosten der Rechtsverfolgung gefordert werden können, die jedoch auf einen höheren Schadensersatzanspruch anzurechnen ist.

Die Neuregelungen beschäftigen sich ausschließlich mit dem geschäftlichen Zahlungsverkehr; soweit Verbraucher beteiligt sind, sollen diese Regelungen nicht anwendbar sein.

Ob und wann der Regierungsentwurf in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob er in der Lage ist, den gewünschten Erfolg zu bringen...

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu diesem Entwurf oder anderen Themen des Handelsrechts haben, sprechen Sie mich gern jederzeit an!