Entstehung des Provisionsanspruches einer Untervertreterin

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Provision
3,78 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Das Oberlandesgericht München hatte zum Az. : 7 U 4025/08 zur Frage des Entstehungszeitpunktes des Provisionsanspruches Stellung zu nehmen. Im entschiedenen Fall war ein Vertriebsvertrag einer Hauptvertreterin mit einer Untervertreterin zu beurteilen. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach der Anspruch auf Zahlung der Provision bei der Untervertreterin erst dann entstehen sollte, wenn bei der Hauptvertreterin die vom Kunden zu zahlende Provisionszahlung tatsächlich eingegangen ist.

Das Oberlandesgericht München kam zu der Auffassung, dass diese Regelung einen Verstoß gegen die Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt.

Sandro Dittmann
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Schlesischer Platz 2
01097 Dresden
Tel: 0351 / 811 60 438
Web: http://www.unternehmerrecht.info
E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht

Beanstandet wurde dabei allein die Tatsache, dass die Provisionsansprüche der Untervertreterin davon abhängig waren, dass die Hauptvertreterin die Provisionen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertriebsvertrages für von der Untervertreterin vermittelte Geschäfte erhalten hat. Dies bedeutete im Umkehrschluss für die Untervertreterin, dass bei Zahlung nach der Dreimonatsregelung keinerlei Provisionsansprüche verwirkt werden. Dies stellt eine unangemessen Benachteiligung der Untervertreterin dar.

Die Richter haben jedoch darauf hingewiesen, dass eine Regelung unbedenklich ist wonach Bonuszahlungen von einem durch die Untervertreterin selbstvermittelten Basisprovisonsumsatz abhängig gemacht werden und ein zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Bonusprovisionen ungekündigtes Vertragsverhältnis voraussetzen.

Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht München die Rechte kleinerer Untervertreter gestärkt, nachdem Hauptvertreter teilweise dazu übergingen die Provisionsansprüche der Untervertreter für sich selbst einzubehalten.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Dittmann Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht
Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand

Mehr Informationen: www.UNTERNEHMERRECHT.info
Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht Haftung bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter?