Konservendose auf den Kopf gefallen, Supermarkt haftet

Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Verkehrssicherrungspflicht
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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Einer Kundin eines Supermarktes war eine Konservendose auf den Kopf gefallen, die herunterfiel, als sie sich eine Dose aus einem 1,70 m hohen Regal zog. Sie verletzte sich dabei schwer.

In dem Umstand, dass der Supermarktbetreiber die Konservendosen in einem Hochregal in drei Lagen gestapelt hatte, sah das Oberlandesgericht Brandenburg eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (OLG Brandenburg, Urteil v. 06.07.2010 - Az. : 11 U 29/09).

Für kleine Leute (die Kunden ist 1,56 m groß) ist da oben nämlich nur schwer ran zu kommen. Da sind Verletzung durch herabstürzende Waren vorprogrammiert.

Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht entstehen Schadensersatzansprüche.

Verkehrssicherungspflichtig ist,

  • wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält
  • oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann
  • oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.

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