Haftung für Fehlverhalten anderer
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Haftung, DeliktsrechtHaftung für Fehlverhalten anderer
Unter bestimmten Voraussetzungen haftet man nicht nur für seine eigenen Handlungen, sondern auch für das Fehlverhalten anderer.
Die zwei gesetzlich geregelten Fälle der Haftung für andere sind:
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