GPS-Überwachung der eigenen Kinder?

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Heimliche Überwachung verstößt gegen Persönlichkeitsrecht der Kinder

Frage: Bei uns häufen sich die Meldungen über versuchte Kindesentführungen. Darf ich die Handys meiner Kinder über einen entsprechenden Dienst heimlich orten lassen und so überwachen, wo sie sich aufhalten?

123recht.de: Wenn Bewegungsprofile und Aufenthaltsdaten über eine Person erhoben werden, muss diese Person darüber unterrichtet werden und einwilligen. Auch Kinder haben ein Recht auf Privatssphäre und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Hierfür gibt es keine Altersbegrenzung. Sie sollten eine Überwachung also nicht ohne Rücksprache mit ihren Kindern heimlich durchführen. Sobald die Kinder die Reife haben, um über ihr Persönlichkeitsrecht selbst zu entscheiden, können sie der Überwachung widersprechen.

Von 123recht

Frage: Und was ist mit Detekteien, die z.B. Ehepartner überwachen und GPS-Sender an Autos anbringen?

123recht.de: Das ist unbefugtes Erheben von Daten gegen Entgelt und eine Straftat. Detektiven, die solche Methoden einsetzen, drohen sogar Freiheitsstrafen. Ausnahmen sind nur in notwehrähnlichen Situationen möglich - bei klassischen Ehebruchfällen und Ausspionierung des Partners ist das eher nicht der Fall.

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