Muss ich das Filmen mit Google Glass zulassen?

Mehr zum Thema: Grundrechte, Verfassung, Google Glass, Datenbrille, Filmen, heimlich, Aufnahme, Video, Persönlichkeitsrecht
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
10

Ungenehmigte Aufnahmen mit Datenbrille verstoßen gegen Persönlichkeitsrecht

Frage: Mit der Brille "Glass" von Google kann man Bilder und Videos machen und diese z.B. live ins Internet übertragen. Was ist, wenn ich heimlich gefilmt werde? Ist das überhaupt zulässig?

123recht.de: Auch für die Brille gilt, was bislang für normale Kameras oder Smartphones galt: Jeder hat ein Recht an seinem eigenen Bild und kann sowohl die Aufzeichnung als auch die Veröffentlichung von sich im Internet untersagen. Bei "Glass" ergibt sich die Problematik, dass man die Filmerei mitunter gar nicht mitbekommt und so Verletzungen des Persönlichkeitsrechts vorprogrammiert sind. Eine weitere Problematik: Sitzt man einem Glass-Träger gegenüber, weiß man nicht genau, ob man gerade gefilmt wird oder nicht. Das kann ein ungutes Gefühl der "möglichen Überwachung" auslösen. Private Überwachungskamers und selbst Kameraattrappen, die auch unbeteiligte Passanten ins Visier nehmen, sind deshalb bereits verboten. Google Glass ist daher rechtlich höchst problematisch.

Von 123recht

Frage: Was mache ich, wenn ich einem Glass-Träger begegne?

123recht.de: Sie sollten direkt äußern, dass Sie Filme, Fotos oder Tonaufnahmen von sich verbieten und den Gegenüber auffordern, die Brille in Ihrem Beisein abzunehmen. Filmt die Person Sie trotzdem, dann haben Sie ein Notwehrrecht.

Leserkommentare
von nakoda am 30.08.2013 08:58:34# 1
sich das Recht am eigenen Bild vorbehalten aber bei FB posten das man gerade an einem nervösen Magen leidet und die letzten zwei Stunden auf dem Klo verbracht hat.
Das ist leider die traurige Realität. gibt es in diesem Land nicht wirklich wichtigere Dinge mit denen sich die Gerichte beschäftigen sollten.

anderseits hätte man dann ja anscheinend den Vorteil das man mal seinen Frust ablassen kann wenn er die Brille nicht abnimmt. zur Not könnte man ja noch argumentieren das man nicht wusste das er eine Glass aufgehabt hat.

Meine Meinung: Blödsinn!!!!
    
von serafinchen am 02.09.2013 12:47:59# 2
Hallo nakoda,
Sie gehen also davon aus, dass jeder bei facebook registriert ist?
Im übrigen sind dort die Einträge nicht für das ganze Netz sichtbar, wenn ich mich nicht täusche.

Tja, mit meinem Fall, welcher nichts mit Datenschutz zu tun hat, beschäftigt sich das hiesige Gericht schon Jahre.
    
von Aykay LL.M. am 14.09.2013 16:36:51# 3
Text gelöscht. Bitte bleiben Sie höflich, vielen Dank, die Redaktion.
    
Das könnte Sie auch interessieren
Medienrecht Fotos und Filme im Internet - Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht
Experteninterviews Achtung Kamera: Die private Video-Überwachung