So einfach starten Sie eine Petition

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"Viel hilft viel": Alles, was Sie über Petitionen wissen müssen

Was muss man tun, wenn man als Bürger ein Gesetz ändern oder einen Missstand aufzeigen will? Man kann alle paar Jahre wählen gehen - oder sich auch direkt einbringen, z.B. über eine Petition. Das kann jeder und ist einfacher als man denkt. Hürden gibt es eigentlich keine. Was man trotzdem beachten sollte, damit die "Bittschrift" möglichst erfolgreich wird, klärt 123recht.de im Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

123recht.de: Herr Hotstegs, ich möchte als Bürger eine Gesetzeslage ändern und denke über eine Petition nach. Ist das möglich oder naiv gedacht?

Rechtsanwalt Hotstegs: Das ist möglich. Sie brauchen aber viel Geduld. Und aus meiner Sicht sollte die Petition dann auch nicht Ihr einziger Weg sein, kontaktieren Sie parallel Politiker, Fraktionen, Interessenverbände, die Ihnen nahestehen könnten, vielleicht sogar das thematisch zuständige Ministerium. Eine Petition entfaltet häufig dann besonders viel Wirkung, wenn der Gesetzgeber schnell davon überzeugt wird, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn viele darüber reden, kann das genau diese Überzeugungsarbeit leisten.

"Die Bandbreite ist riesig"

123recht.de: Gibt es unterschiedliche Arten von Petitionen?


Rechtsanwalt Hotstegs: Die Inhalte von Petitionen reichen weit auseinander. So gibt es Petitionen, die gezielt eine rechtliche Problematik aufgreifen, wie in Ihrem Beispiel, wo ein Gesetz geändert werden soll. Es gibt aber auch ganz viele Petitionen, die auf ein Thema aufmerksam machen wollen, eine Position beziehen oder verteidigen wollen oder schlicht auf einen Missstand aufmerksam machen, ohne zugleich eine Lösung anzubieten. Die Bandbreite ist riesig.

123recht.de: Ich möchte eine Petition starten. Wie gehe ich am besten vor?

Rechtsanwalt Hotstegs: Wichtig ist zu wissen, wer für das Thema zuständig ist: Handelt es sich um eine Thematik, für die der Deutsche Bundestag der richtige Ansprechpartner ist oder um eine Landesthematik für "mein" Landesparlament? Wenn das geklärt ist, genügt ein Blatt Papier oder eine E-Mail. Für Petitionen gelten keine besonderen formellen Anforderungen, jede und jeder kann jederzeit eine Petition auf den Weg bringen.

"Grundsätzlich gibt es gar keine Hürden“

123recht.de: Jeder Bürger kann also einfach eine Petition starten - man braucht keinen Anwalt?

Rechtsanwalt Hotstegs: Stimmt genau. Manchmal ist es vielleicht hilfreich, anwaltlichen Rat einzuholen und zum Beispiel abzuklären, ob Bund oder Land zuständig sind. Auch bei einer persönlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss kann ein Rechtsanwalt die Initiatoren unterstützen und vertreten. Aber zwingend ist das nicht. Es gibt viele Bürger, die sich alleine auf den Weg machen.

123recht.de: Muss man 18 sein oder gibt es andere Formalien? 


Rechtsanwalt Hotstegs: Grundsätzlich gibt es gar keine Hürden. Die Internetseiten der jeweiligen Parlamente informieren hierüber noch einmal ganz genau. Am wichtigsten ist es eigentlich, sein Anliegen möglichst direkt an den Petitionsausschuss zu richten oder als Petition zu bezeichnen. Dann wird es nicht mit normaler Bürgerpost verwechselt. Darüber hinaus gibt es aber keine Hürden. Das liegt übrigens nicht unbedingt an der Freundlichkeit der Parlamente, sondern ist eine Erfindung des Grundgesetzes. Dort heißt es in Art. 17:

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Das sind Petitionen. Von jedermann, alleine oder mit anderen zusammen.

"Es gibt sehr erfolgreiche Petitionen von nur einer einzigen Person"

123recht.de: Fallen Kosten an?

Rechtsanwalt Hotstegs: In der Regel nicht. Ich zahle als Petent nur meine eigenen Kosten, also Briefmarken, evtl. die Beratung durch einen Anwalt oder die Fahrtkosten zum Parlament. Sonst fallen aber keine Kosten an.

123recht.de: Was bedeutet mitzeichnen und Mitzeichnungsfrist genau?

Rechtsanwalt Hotstegs: Der Deutsche Bundestag bietet beispielsweise die Möglichkeit, auf seiner Internetseite eine Petition öffentlich einzureichen. Andere haben dann vier Wochen lang die Möglichkeit, sich dieser Petition anzuschließen - oder mitzuzeichnen. Dann handelt es sich quasi um eine Massenpetition. Der Petitionsausschuss behandelt aber immer den ersten Petenten als Hauptpetenten. Die Öffentlichkeit wird aber bei solchen Verfahren informiert. Deshalb ist es sinnvoll, einem Thema viel Nachdruck zu verleihen. Manchmal gilt auch beim Bundestag: viel hilft viel.

123recht.de: Man muss also für eine möglichst erfolgreiche Petition nicht eine bestimmte Anzahl von Unterschriften sammeln?

Rechtsanwalt Hotstegs: Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch sehr erfolgreiche Petitionen von nur einer einzigen Person. Das kommt also immer auf das entsprechende Thema an.

123recht.de: Gibt es bestimmte Anforderungen an die Unterzeichnung?

Rechtsanwalt Hotstegs: Unterzeichnen kann grundsätzlich jede und jeder. Als Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Deutsche und Nicht-Deutsche, sogar Personen, die im Ausland wohnen können unterzeichnen, wenn sie von dem Thema betroffen sind. Bei Online-Petitionen genügt in der Regel die Angabe von Namen und E-Mailadresse, jedenfalls die Hauptpetenten werden auch regelmäßig gebeten, ihre Postanschrift anzugeben.

123recht.de: Hat man einen Anspruch auf eine öffentliche Petition bzw. die Veröffentlichung?

Rechtsanwalt Hotstegs: Nein. Aber die Parlamente haben sich Regeln gegeben. Wenn ich diese Regel einhalte, dann wird die Petition auch öffentlich durchgeführt, also veröffentlicht und zur Mitzeichnung freigegeben. Beim Deutschen Bundestag regeln das etwa die Verfahrensgrundsätze und Richtlinien für die Behandlung öffentlicher Petitionen. Beide Texte sind auf der Internetseite https://epetitionen.bundestag.de abrufbar.

"Über jede einzelne Petition wird entschieden"

123recht.de: Was passiert mit Petitionen, die nicht veröffentlicht werden?

Rechtsanwalt Hotstegs: Auch diese Petitionen werden ganz normal vom zuständigen Ausschuss behandelt. Der Bundestag nennt sie "Einzelpetitionen". Das ändert aber nichts am Verfahren. Sie werden genauso beraten und über jede einzelne Petition wird auch entschieden.

123recht.de: Gibt es Unterschiede auf Landes- oder Bundesebene?

Rechtsanwalt Hotstegs: Einerseits natürlich dadurch, dass nicht jedes Thema überall angebracht werden kann. Für die Rente ist beispielsweise der Bund zuständig, für die Elternbeiträge im Kindergarten ist die jeweilige Stadt der richtige Ansprechpartner, für neue Schulformen das Land. Darüber hinaus sind die Online-Angebote, die Hilfestellungen und die Bearbeitungszeiten sehr unterschiedlich. Daher empfiehlt es sich, sich vorher entweder im Internet oder aber auch telefonisch oder per Post zu informieren.

Je besser man vorher informiert ist, desto „passender“ kann man seine Petition vorbereiten. Das finde ich auch deshalb wichtig, weil man in der Regel nach einer Eingangsbestätigung sehr lange Zeit keine weitere Post mehr erhält. Sachstandsanfragen werden sehr häufig nicht bearbeitet. Da hilft es eben, wenn man vorher über die Verfahren "hinter den Kulissen" schon informiert ist.

"Petitionen sind auch ein Stück weit Kommunikation und Marketing"

123recht.de: Es gibt Internetplattformen wie avaaz.org, change.org, campact.de oder openpetition.de. Gleichzeitig gibt es aber auch die offizielle Plattform des Bundestages für Petitionen: epetitionen.bundestag.de. Gibt es Unterschiede bei Petitionen dieser Plattformen?

Rechtsanwalt Hotstegs: Ja, denn diese Petitionen sind nicht immer solche im rechtlichen Sinne. Ich kann also etwa bei avaaz.org oder chance.org eine Petition starten, ohne dass jemals das zuständige Parlament gezielt davon erfährt. Vielleicht liest es jemand zufällig, aber vielleicht eben auch nicht. Bei openpetition.de gibt es noch eine eigene interne Hürde, das so genannte "Quorum". Hier wird tatsächlich zunächst abgewartet, wie viele Mitzeichner eine Petition bekommt. Dann wird das jeweils zuständige Parlament angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Das kommt dem Petitionsverfahren, wie wir es oben kennengelernt haben, schon nahe. Aber es baut eben auch eine zusätzliche Hürde ein. Und wer das "Quorum" nicht erreicht, könnte sich auch abschrecken lassen. Dabei kann man nicht oft genug wiederholen: Jeder hat das Recht, sich auch alleine an die Parlamente zu wenden. Das gilt übrigens auch für Personen wie Beamte und Soldaten, die ansonsten Dienstwege einhalten müssten. Das Parlament dürfen auch diese immer direkt anschreiben.

123recht.de: Wenn ich ein Gesetz ändern will - macht es Sinn, den neuen Gesetzestext bereits in der Petition festzulegen?

Rechtsanwalt Hotstegs: Das ist nicht notwendig, kann aber natürlich zur Verdeutlichung helfen. Am Ende ist es vor allem eine strategische Frage: Gelingt es mir mit einem konkreten Gesetzestext eher, das Herz des Petitionsausschusses oder anderer Mitzeichner zu gewinnen oder schrecke ich vielleicht (ungewollt) ab?

Ich bin ein großer Fan direkter Demokratie und Mitwirkung im demokratischen Verfahren. Deshalb beraten wir Bürger, Bürgerinitiativen und auch Petitionen regelmäßig. Aber am Ende wird die Entscheidung für jedes Anliegen einzeln getroffen. Petitionen sind schließlich auch ein Stück weit Kommunikation und Marketing, das will man bei aller Politik ja nicht vergessen.

123recht.de: Vielen Dank!