Droht das "Aus" für den Beruf der Hebamme?

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Keine Haftpflichtversicherung mehr für Hebammen: Vor- und Nachsorge und die Wahlfreiheit des Geburtsortes sind in Gefahr.

Im Juli 2014 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen erneut um 20 Prozent erhöht werden. Ab 1.7.2015 wird es keinen Versicherer mehr innerhalb der Verbände geben. Eine Petition mobilisiert derzeit besorgte Bürger. Ist die Kritik berechtigt? Geburtshaus, Beleghebamme, Haftpflichtversicherung – ein Interview mit Klaus Wille, Rechtsanwalt für Familien- und Versicherungsrecht, rund um das Thema „Hebamme – ein Beruf mit Zukunft?“

123recht.de: Herr Wille, was machen Hebammen?

Klaus Wille
Rechtsanwalt
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: http://www.anwalt-wille.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht

Rechtsanwalt Wille: Hebammen helfen und begleiten vor allem werdende Mütter während der Schwangerschaft. Eine Hebamme leitet die regelgerechte Geburt ab Wehenbeginn völlig selbständig ohne Arzt ein. Darüber hinaus beraten sie die Eltern auch nach der Geburt des Kindes. Es handelt sich um einen Beruf, der schon seit mehreren Jahrhunderten ausgeübt und fast ausschließlich von Frauen ausgeübt wird. Das Hebammengesetz ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Berufsausbildung zur Hebamme und zum Entbindungspfleger.

123recht.de: Worum geht es in der aktuellen Problematik der Haftpflichtversicherung für Hebammen?

Rechtsanwalt Wille: Hebammen sind verpflichtet, für ihre Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Hebammen, die freiberuflich tätig sind, müssen vom Sommer 2014 pro Jahr 5.090 EUR für ihre Haftpflichtversicherung zahlen. Vor 20 Jahren mussten die Hebammen gerade einmal einen Bruchteil ausgeben. Die erhebliche Steigerung der Versicherungsbeiträge hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Hebammen ihre Tätigkeit aufgegeben haben.

Ab dem Sommer 2015 haben freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr, weil keine Versicherung dies mehr anbieten will. Das hätte zur Folge, dass ein Großteil der Hebammen ihre Tätigkeit aufgeben muss.

123recht.de: Für welche Hebammen gilt die Problematik?

Rechtsanwalt Wille: Das Problem betrifft derzeit die freiberuflichen Hebammen. Aber auch die freiberuflichen Hebammen, die für die Krankenhäusern arbeiten, sog. Beleghebammen und die Geburtshaushebammen sind von dem Problem betroffen.

Berufsverbot für freiberufliche Hebammen

123recht.de: Kommt dies nicht einem Berufsverbot gleich?

Rechtsanwalt Wille: Da freiberufliche Hebammen ohne Haftpflichtversicherung nicht tätig sein dürfen, ist die Situation für die Hebammen in der Tat dramatisch. Immerhin 60 % der Hebammen üben ihre Tätigkeit freiberuflich aus.

123recht.de: Wie ist die Situation für angestellte Krankenhaushebammen?

Rechtsanwalt Wille: Die angestellten Hebammen sind nicht unmittelbar von den Veränderungen im Jahr 2015 betroffen, da die Krankenhäuser sich versichern. Trotzdem müssen viele angestellte Hebammen eine zusätzliche Versicherung abschließen, da die Deckungssumme der Krankenhäuser nicht ausreicht. Die freiberuflichen Hebammen, die für die Krankenhäuser arbeiten, sog. Beleghebammen, sind dagegen von dem Wegfall der Versicherung direkt betroffen.

Immer weniger Wahlmöglichkeit für Schwangere

123recht.de: Was wird sich ändern, wenn es keine freiberuflichen Hebammen mehr gibt?

Rechtsanwalt Wille: Wenn immer weniger Hebammen die Geburtshilfe anbieten, dann wird es auf kurzer Sicht immer weniger Wahlmöglichkeiten für die schwangeren Frauen geben. Die Entscheidung, wo und wie man sein Kind zur Welt bringt, also ob in einem Krankenhaus, in einem Geburtshaus oder in den eigenen vier Wänden, wird es nicht mehr geben. Umso weniger freiberufliche Hebammen es gibt, umso mehr Geburtshäuser müssen schließen.

In Großstädten gibt es bereits jetzt schon einen Engpass an freiverfügbaren Hebammen.

Auch für die freiberuflichen Hebammen, die keine Geburtshilfe leisten, ist der Betrag gestiegen, allerdings nicht so stark. Das führt dazu, dass der Beruf der Hebamme allgemein immer unattraktiver wird. Auch die Betreuung vor und nach der Geburt ist damit gefährdet. Hebammen können dann nur noch als Anbieter von Kursen wie Geburtsvorbereitung, Akupunktur, Babymassage etc. tätig sein. Denn hier sind die Versicherungssummen deutlich niedriger.

123recht.de: Warum müssen Hebammen überhaupt haftpflichtversichert sein?

Rechtsanwalt Wille: In Deutschland sind ca. 16.000 freiberufliche Hebammen über eine Berufshaftpflichtversicherung versichert. Davon leisten ca. 4.000 freiberufliche Hebammen Geburtshilfe. Die Haftpflichtversicherung soll etwaige Schäden bezahlen, die durch die Hebamme während der Geburt verursacht worden sind. Der Versicherer prüft in der Regel, ob die Hebamme als Versicherte gegenüber dem Geschädigten haftet. Die Deckungssumme einer Versicherung betrug 2003 noch 2,5 Millionen Euro und beträgt derzeit 6,00 Millionen Euro.

Nicht die Geburtsschäden, sondern deren Kosten erheblich gestiegen

123recht.de: Warum wird es keine Versicherer mehr geben ab 2015?

Rechtsanwalt Wille: Die Versicherungen als private Unternehmen sind der Auffassung, dass die Kosten für Geburtsschäden erheblich gestiegen sind. Das rechne sich für die Versicherungen nicht.

Es gibt zwar nicht mehr Geburtsschäden als früher, aber die Behandlung und Pflege nach schweren Komplikationen werden immer vielfältiger, andauernder und letztlich teurer. In der Geburtshilfe entstehen verhältnismäßig wenige, dafür aber große Schäden. Gründe für die steigenden Schadenaufwände: Dank des medizinischen Fortschritts wächst die Lebenserwartung auch Schwerstgeschädigter. Pflege- und Therapiekosten fallen für einen deutlich längeren Zeitraum an. Auch ein Einkommen, das das geschädigte Kind nicht erzielen kann, wird vom Versicherer ausgeglichen.

123recht.de: Eine aktuelle Petition sammelt nun Stimmen, um den Bundesgesundheitsminister davon zu überzeugen, den Hebammenberuf zu schützen. Wie ist die Position dazu in der Deutschen Regierung?

Rechtsanwalt Wille: Aus den Medien war zu entnehmen, dass der Gesundheitsminister derzeit noch in Gesprächen mit den Verbänden und den Versicherungen ist. Es gibt wohl verschiedene Varianten, die durchgesprochen werden.

123recht.de: Wie kann man dem Problem Ihrer Meinung nach entgegentreten?

Rechtsanwalt Wille: Die Hebammen müssen zum einen besser bezahlt werden. Zum anderen wird angedacht, die Haftungsobergrenze der Versicherungen zu reduzieren. Schließlich sollte man über einen Regressverzicht der Sozialversicherungsträger bei Personengroßschäden nachdenken. Dies erfordert von allen Gruppen auch Verständnis für die andere Seite.

Die Versicherungen sind nun einmal Unternehmen, die unter marktwirtschaftlichen Aspekten denken. Auf der anderen Seite sind Hebammen eine wichtige Stütze im Rahmen der Geburtshilfe und der nachgeburtlichen Versorgung. Daher muss es möglich sein, das Hebammensystem so zu erhalten, dass Hebammen unbesorgt und ohne finanzielle Sorgen arbeiten können.

123recht.de: Vielen Dank Herr Wille!

Hier geht es zur Petition für Hebammen auf Change.org und hier zur Petition im Bundestag.


Mit freundlichen Grüße
Klaus Wille
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 - 151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 2724745
Fax.: 0221/ 2724747
www.anwalt-wille.de
Zugelassen durch die Kölner Rechtsanwaltskammer
Leserkommentare
von Feuermeister am 02.04.2014 21:56:42# 1
Vielen Dank für den kompetenten Beitrag und die klare Botschaft. Nur ein kleiner Hinweis: aktuell läuft im Bundestag eine Petition unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_03/_12/Petition_50667.nc.html, auch sie hilft vielleicht ein Stück, das Problem deutlich zu machen. Mir scheint, einige Abgeordnete haben es immer noch nicht begriffen, dass es um mehr als um ein Minderheitenproblem geht: Es geht um einen Berufsstand, dessen Unterstützung einst auch die genossen, die seit Jahren solch eine erschreckende Ignoranz an den Tag legen. Wer kam ohne Hebamme zur Welt?
Uli Wieland, Rausdorf