Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Schuldner nicht zahlt

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Inkasso, Mahnungen, Forderungen: Was Unternehmer und Verbraucher tun können, wenn Rechnungen oder Forderungen nicht beglichen werden

Für viele selbstständige Unternehmer ist die schlechte Zahlungsmoral von Kunden ein existenzbedrohendes Dauerthema. Von nicht bezahlten Forderungen sind jedoch regelmäßig auch Privatpersonen betroffen. Wir haben Herrn Rechtsanwalt Johannes Kromer befragt, wie man in einer solchen Situation am besten agiert.

123recht.de: Herr Kromer, welche Möglichkeiten habe ich, wenn ein Schuldner nicht bezahlt?

Johannes Kromer
Partner
seit 2013
Rechtsanwalt
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: http://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Rechtsanwalt Kromer: Möglichkeiten gibt es viele. Wichtig ist zunächst die Prüfung, ob sich der Schuldner bereits in Verzug befindet. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er bereits eine ordnungsgemäße Mahnung erhalten hat. Der Verzugseintritt ist deshalb so wichtig, weil

  1. Verzugszinsen anfallen. Diese liegen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. sogar 9 Prozentpunkte, wenn es um einen Streit zwischen Unternehmern geht.
    Alternativ kann, wenn der Schuldner kein Verbraucher (vereinfacht: keine Privatperson) ist, eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen.
  2. Ein Verzögerungsschaden als Schadensersatz zu ersetzen ist. Hierunter fallen auch angemessene Rechtsverfolgungskosten, wie beispielsweise Rechtsanwaltsgebühren, wenn die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich und zweckmäßig war. Allerdings wird auf diese Kosten die oben genannte Verzugspauschale angerechnet.

"Man sollte nachweisen können, dass der Schuldner die Mahnung erhalten hat"

123recht.de: Sie sprechen von einer ordnungsgemäßen Mahnung. Gibt es hier etwas zu beachten?

Rechtsanwalt Kromer: Generell ist die Rechtsprechung sehr großzügig was Mahnungen angeht. Allerdings sollte man – zur Vermeidung jedes Streites und Risikos – einige Punkte beachten:

  • Aus der Mahnung muss hervorgehen, um was es geht. Hier kann beispielsweise die Rechnungsnummer oder der zugrundeliegende Vertrag angegeben werden.
  • Die Mahnung sollte die genaue Höhe der geschuldeten Leistung enthalten.
  • Es bietet sich an, eine kurze Frist zur Zahlung zu setzen sowie darauf hinzuweisen, dass ansonsten weitere, kostenpflichtige Maßnahmen ergriffen werden.
  • Weiter sollte man nachweisen können, dass der Schuldner die Mahnung erhalten hat. Rechtlich am sichersten ist es, wenn ein Zeuge (z.B. Mitarbeiter) die Mahnung eintütet und in den Briefkasten des Schuldners einwirft. Der Mitarbeiter könnte im Streitfalle dann vor Gericht aussagen. Üblicher, jedoch nicht ganz so sicher, ist ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.

123recht.de: Ist die Mahnung immer erforderlich?

Rechtsanwalt Kromer: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Es gibt einige Fallgestaltungen in denen dies nicht der Fall ist. Details hierzu regelt § 286 BGB. Praxisrelevant ist hier die „ernsthafte und endgültige" Verweigerung des Schuldners. Weiter haben Unternehmer die Möglichkeit, bereits auf der Rechnung eine Mahnung verzichtbar zu machen. So kommt ein Schuldner nach 30 Tagen in Verzug, wenn er hierauf bereits bei der Rechnungsstellung hingewiesen wurde.

123recht.de: Wie geht es weiter, wenn auch nach Mahnung nicht gezahlt wurde?

Rechtsanwalt Kromer: Es stellt sich dann die Frage, ob man externe Unterstützung, also ein Inkassobüro oder einen Rechtswalt einschaltet oder direkt gerichtliche Schritte einleitet.

"Natürlich kann es bequem sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen"

123recht.de: Welches Vorgehen empfehlen Sie?

Rechtsanwalt Kromer: Das ist eine individuelle Entscheidung. Natürlich kann es bequem sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Aber auch andere Maßnahmen können im Einzelfall sinnvoll sein. Wichtig ist, dass man weiß, welche Möglichkeiten man hat, weshalb ich hier gerne die unterschiedlichen Varianten aufzeige.

123recht.de: Lassen Sie uns mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes beginnen. Was sind hier die Vor- aber auch Nachteile?

Rechtsanwalt Kromer: Wenn wir davon ausgehen, dass der Schuldner ordnungsgemäß gemahnt wurde, so sind in der Regel die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts ebenfalls vom Schuldner zu bezahlen. Typische Argumente für die Beauftragung eines Anwaltes lauten:

  • Ernsthaftigkeit eines Rechtsanwaltschreibens: Regelmäßig zahlen Schuldner – und hier insbesondere Privatpersonen - schneller, wenn die Korrespondenz mit einem Rechtsanwalt geführt wird.
  • Sie erhalten vorab eine kompetente rechtliche Prüfung. Der Anwalt wird – bevor er ein Schreiben versendet – prüfen, ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht. Ihnen werden die Chancen und Risiken eines etwaigen Prozesses aufgezeigt.
  • Vermeidung von Fehlern. Häufig belastet einen die Situation auch persönlich und man wird schnell zu emotional und sagt und schreibt vielleicht Dinge, die rechtlich für die Durchsetzung des Anspruches nachteilig sind.
  • Beim Anwalt erhalten Sie die Beratung aus einer Hand. Zahlt der Schuldner nicht, bleibt Ihnen nur der Weg vor ein Gericht. Bis zu einem Betrag von EUR 5.000 können Sie dort zwar auch selber tätig sein, allerdings empfehle ich hier – im Hinblick auf zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten - generell die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Bei Beträgen von über EUR 5.000 stellt sich diese Frage überhaupt nicht, da dann – bis auf wenige Ausnahmen zum Beispiel bei Mietsachen – generell das Landgericht zuständig ist, bei dem Anwaltszwang herrscht.
  • Vielen Schuldner ist bekannt, dass irgendwann die Tätigkeit des Inkassobüros endet und der Gläubiger (Sie) dann vor der Wahl stehen: zum Anwalt oder die Sache ruhen lassen. Erhält der Schuldner gleich ein Anwaltsschreiben, dürfte ihm klar sein, dass Sie es ernst meinen.
  • Der Rechtsanwalt wird seine Kosten zumeist direkt in diesem Anschreiben ebenfalls in Rechnung stellen, so dass dem Schuldner plastisch vor Augen geführt wird, dass das weitere Vorgehen für ihn mit erheblichen Kosten verbunden sein wird.
  • Nicht unerwähnt bleiben soll jedoch, dass Sie den Anwalt zu bezahlen haben, falls der Schuldner nicht zahlt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein gerichtliches Verfahren verloren geht oder der Schuldner insolvent ist. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich regelmäßig nach dem so genannten Streitwert (= die Summe, um die es geht) und dem Schwierigkeitsgrad des Falles.

123recht.de: Worin unterscheidet sich die Tätigkeit eines Inkassobüros von der eines Rechtsanwaltes?

Rechtsanwalt Kromer: Nach meiner Erfahrung werden Inkassobüros vor allem in einfach gelagerten Massefällen beauftragt. Die Kosten des Inkassobüros sind hier in der Regel freier verhandelbar als bei einem Rechtsanwalt. Ansonsten verweise ich auf das soeben Gesagte zur Beauftragung eines Rechtsanwalts.

123recht.de: Kommen wir zu den gerichtlichen Maßnahmen. Wann macht ein Mahnverfahren Sinn und wann sollte direkt eine Klage auf Zahlung erhoben werden?

"Keinen Sinn macht ein Mahnverfahren, wenn sich der Schuldner argumentativ verteidigt"

Rechtsanwalt Kromer: Ein Mahnverfahren macht dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Schuldner davon „beeindrucken" lässt. Das sind in der Regel die Fälle, in denen der Schuldner davon ausging, man „werde es nicht darauf ankommen lassen". Keinen Sinn macht ein Mahnverfahren, wenn sich der Schuldner argumentativ gegen den Zahlungsanspruch verteidigt.

Interessant ist, dass das Mahnverfahren relativ kostengünstig auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes betrieben werden kann. Das Mahnverfahren kann bequem über www.online-mahnantrag.de durch Beantragung eines Mahnbescheids eingeleitet werden. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier nicht zwingend erforderlich. Das Mahngericht überprüft den Antrag nur auf die formelle Richtigkeit. Lediglich dann, wenn es offensichtlich ist, dass kein Anspruch besteht, wird kein Mahnbescheid erlassen. In der Folge wird dem Schuldner durch das Gericht ein Mahnbescheid zugestellt. Dieser hat dann 14 Tage Zeit, Widerspruch zu erheben. Nach Ablauf der 14 Tage können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierzu erhalten Sie in der Regel automatisch vom Mahngericht die entsprechenden Formulare zugestellt. Der Vollstreckungsbescheid wird erteilt, wenn der Gläubiger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat (Achtung: der Widerspruch kann auch noch nach Ablauf der 14 Tage eingereicht werden) und die Forderung auch nicht aufgrund des Mahnbescheids bereits beglichen wurde. Wird dagegen rechtzeitig vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch erhoben, so entscheidet – auf Ihren Antrag – ein ordentliches Gericht im Wege einer „normalen Klage".

Der Vollstreckungsbescheid wird wieder dem Gläubiger zugestellt. Dieser hat nun zwei Wochen Zeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch eingelegt, so gilt Ihr Zahlungsanspruch als rechtskräftig festgestellt (wie bei einem „normalen Urteil") und Sie können einen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung beauftragen.

Wird fristgerecht gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt so entscheidet ein Gericht über die Forderung. Insoweit handelt es sich – mit wenigen Ausnahmen – um einen „gewöhnlichen Prozess".

Die Kosten des Mahnverfahrens sind als Rechtsverfolgungskosten ebenfalls vom Schuldner zu bezahlen, wenn dieser sich in Verzug befindet und die Forderung gegen ihn besteht.

123recht.de: Eine Zahlungsklage kann auch unabhängig von einem Mahnverfahren eingereicht werden. Können Sie uns hier einen Überblick über die üblichen Schritte geben?

Rechtsanwalt Kromer: Eine Klage muss förmlich erhoben werden. Dies geschieht durch Einreichung der Klageschrift beim zuständigen Gericht. Örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Allerdings gibt es hier auch viele Ausnahmen. Bei einem Streitwert von über 5.000 EUR ist das Landgericht zuständig, darunter das Amtsgericht. Vor dem Amtsgericht ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes rechtlich nicht erforderlich, jedoch sind in einem Prozess zahlreiche Formalien und Fristen zu beachten. Vor dem Landgericht ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt dagegen zwingend.

Die Klageschrift wird dem Beklagten zugestellt, regelmäßig jedoch erst, wenn die Gerichtskosten eingezahlt wurden. Hierzu wird Sie das Gericht auffordern. Der Beklagte erhält eine Frist gesetzt, innerhalb derer er sich erklären muss, ob er sich verteidigt und eine weitere Frist, innerhalb derer er seine Begründung (Klageerwiderung) einreichen muss.

Je nach Richter und Sachverhalt findet sodann entweder ein so genannter früher erster Termin statt oder ein schriftliches Vorverfahren. Beidem schließt sich eine oder mehrere Hauptverhandlungen an. Vereinfacht gesagt muss in dieser Hauptverhandlung jede Partei das für sie Positive beweisen (also zum Beispiel: Abschluss des Maklervertrages und Vermittlung eines Objektes).

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung wird ein Termin zur Urteilsverkündung bestimmt.

Unterlegene Partei zahlt auch Anwaltskosten des Gegners

123recht.de: Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?

Rechtsanwalt Kromer: Eine verlässliche Einschätzung ist nicht möglich, da es sehr stark auf das jeweilige Gericht ankommt, aber auch auf die Komplexität des Falles. Als grober Anhaltspunkt für ein Verfahren kann eine Zeitspanne von 6 – 12 Monaten genannt werden. Es gibt jedoch auch viele Fälle, die sich über mehrere Jahre ziehen. Weitere Verzögerungen können entstehen, wenn gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt wird.

123recht.de: Welche Kosten sind mit einem Gerichtsverfahren verbunden?

Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz ermittelt. Sie sind, wie auch die Anwaltskosten, vom Streitwert abhängig. In der Regel trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten sowie ihre eigenen Rechtsanwaltskosten als auch diejenigen des Gegners.

Geht es beispielsweise um eine Forderung in Höhe von EUR 2.000,00 so fallen EUR 267,00 Gerichtskosten an. Lässt man sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten, so kostet dies rund EUR 470.

123recht.de: Vielen Dank für das Gespräch.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Ich setze mich bundesweit für Ihre Interessen ein.

Rechtsanwalt Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
info@rechtsanwalt-kromer.de
www.rechtsanwalt-kromer.de
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Leserkommentare
von krollipeter am 29.04.2016 19:59:35# 1
Werte Betroffenen,
lasst Euch von übermotivierten Anwälten, die dem Geld hinterher laufen, statt ihm entgegen zu gehen, keinen Schnee erzählen. Was soll rauskommen, wenn der Unternehmer ohne Eigentum und als Harz-4-Teilnehmer fragt: Was wollt Ihr denn ?

Was sagt der Anwalt dazu ?