Mehr Sicherheit im E-Commerce

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Neues Gesetz soll Gerichtsstand für E-Commerce in Europa regeln

Interneteinkäufe werden sicherer. Der Rat der Justiz- und Innenminister in Brüssel hat heute ein Gesetz beschlossen, das dem Verbraucher besseren Schutz für Online-Geschäfte garantieren soll. Danach können im Streitfall Kunden, die im Internet bei einem Anbieter in einem anderen EU-Land Waren oder Dienstleistungen bestellt haben, bei dem Gericht am Heimatort klagen. Sie müssen dies nicht in dem Land machen, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.

Welche Rechtsordnung eines Landes dann für die Entscheidung des Gerichts entscheidend ist, bestimmen die Verbraucher und Anbieter weiterhin in dem Kaufvertrag. Nur der Gerichtsstand wird durch die beschlossene Verordnung verbraucherfreundlich. Deutsche Gerichte müssen dann mitunter auch ausländisches Recht anwenden und umgekehrt.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kommentierte die Regelung für Probleme im Internetkauf schon vor der Entscheidung der EU-Justizminister als zwingend notwendig: "Mit einfachen Klagemöglichkeiten der Verbraucher stärken wir deren Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr. Davon profitieren letztlich alle, die sich am E-Commerce beteiligen.
Die Regelung tritt im März 2002 in Kraft.