Gesetzesinitiative: Vermieter sollen Maklerprovision selbst zahlen

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Hamburg will Bestellerprinzip für Maklerverträge im Bundesrat durchsetzen

Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, soll er die Maklerprovision auch selbst zahlen. Hamburg will nächstes Jahr eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Demnach soll auch im Mietrecht das gängige Bestellerprinzip eingeführt werden: Derjenige, der eine Leistung bestellt, muss diese auch bezahlen.

Derzeit werden die Gebühren von maximal zwei Kaltmieten für den Wohnungsmakler auf den Mieter abgewälzt. Künftig soll der Vermieter seinen Makler dann selbst bezahlen. Nur wenn Mieter ihrerseits ausdrücklich einen Makler beauftragen, müssen Sie für dessen Leistung auch aufkommen.

Die Kosten für den Makler werden insbesondere in Ballungszentren und hart umkämpften Wohnungsmärkten regelmäßig auf den Mieter abgewälzt. Kritiker werten die Hamburger Initiative als Eingriff in die Vertragsfreiheit. Außerdem werde es in der Praxis kaum zu einer Entlastung der Mieter kommen, da die Maklerkosten dann auf die Miete umgelegt würden.

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