Bundestag verabschiedet Rahmengesetz für elektronische Signatur

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Bundestag verabschiedet Rahmengesetz für elektronische Signatur

Verträge können künftig trotz Formvorschriften auch im Internet problemlos abgeschlossen werden. Die digitale Unterschrift wird rechtsgültig und erhält damit den gleichen Stellenwert wie die handschriftliche Signatur. Der Bundestag verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und Wirtschaftsminister Werner Müller gemeinsam vorgelegt hatten.
Das neue Signaturgesetz beinhaltet die Rahmenbedingungen einer Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Unterschriften. Damit setzt Deutschland eine diesbezügliche EU-Richtlinie als einer der ersten Mitgliedsstaaten um und erweitert so seine Vorreiterrolle in diesem Bereich. Das betonte der Bundeswirtschaftsminister und erklärte weiterhin, dass das Gesetz die Grundlage für einen gesicherten elektronischen Geschäftsverkehr innerhalb Europas schaffe.

Das Rahmengesetz ist Teil eines Gesamtpakets neuer Verordnungen, die den modernen Wirtschaftssektor "Internet" regeln sollen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Gesetz über die Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht geplant. Müller bat den Bundestag um eine schnelle Durchsetzung, damit die Anwendung der Gesetze bald erfolgen könne.
Ziel des Gesamtpakets ist es, auch im E-Commerce den Verbraucherschutz zu sichern.

Im Bundestag bestand Einigkeit darüber, dass das Internet und der elektronische Handel die Zukunftschancen der Beschäftigung in Deutschland steigere. Die Opposition kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung nach jahrelanger Technikfeindlichkeit jetzt erst die Initiative in diesem Bereich ergreife. Zu früheren Zeiten seien Bemühungen von CDU/CSU von der SPD stets boykottiert wurden. Jetzt wurde das Gesetz von allen Parteien unterstützt, mit Ausnahme der PDS, die sich der Stimme enthielt.

Die Bundesregierung will die Umsetzung der Richtlinie im Interesse der Verbraucher und Anbieter so schnell wie möglich erreichen. Der Bundesrat, dessen Zustimmung erforderlich ist, soll seine Entscheidung bis Ende März diesen Jahres getroffen haben, damit das Rahmengesetz im Mai in Kraft treten kann.

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