Wichtig für Unterhaltsschuldner: Was ist Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit

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Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben

Im Unterhaltsrecht gibt es auf beiden Seiten Obliegenheiten:

Der Unterhaltsschuldner hat sich leistungsfähig zu halten und kann z.B. nicht ohne reifliche Begründung seinen Broterwerb gegen eine Ausbildung und ein geringeres Einkommen eintauschen (Ausnahme er hatte noch nie eine Ausbildung und es bietet sich eine seriöse Gelegenheit zu einer ordentlichen Ausbildung).

Elisabeth Aleiter
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Der Unterhaltsberechtigte hat seinen Unterhaltsbedarf so gering wie möglich zu halten.

Beide Teile müssen sich ihre Arbeitskraft so gut es geht, erhalten.

Die Erwerbsobliegenheit beider Seiten bezieht sich allerdings nur auf tatsächlich zumutbare Tätigkeiten. Wird der Berechtigte überobligatorisch tätig d.h.:

  • Berufliche Tätigkeit nach Trennung oder Scheidung wenn kleinstes Kind unter 3 Jahren;
  • Zusatztätigkeiten neben der Vollzeittätigkeit
  • Arbeit als Student
  • Arbeit nach Erreichen des Rentenalters

handelt es sich um eine unzumutbare Tätigkeit, die jederzeit wieder aufgegeben werden kann.

Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit wird nur zum Teil angerechnet. In welcher Höhe muss immer im Einzelfall konkret berechnet und abgewogen werden.

Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit im Rahmen konkreter Unterhaltsansprüche

  1. a) Betreuungsunterhalt

Bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist in jedem Fall von überobligatorischer Tätigkeit auszugehen.

Ist das Kind 3 Jahre alt und älter kann immer noch eine überobligatorische Tätigkeit vorliegen aber nur dann, wenn der nach der Betreuung in der Tageseinrichtung verbleibende Eigenanteil an der Betreuung zu einer teilweisen überobligatorischen Belastung führt.

Wenn der Unterhaltsberechtigte ein behindertes Kind betreut und daneben arbeitet.

  1. b) Unzumutbare Erwerbstätigkeit bei minderjährigen / volljährigen Kindern

Minderjährige Schüler sind nicht erwerbspflichtig. Ausnahme: Der Schüler bricht die Ausbildung bzw. Schule ab. U.U. ist der Schüler dann zu Aushilfsarbeiten oder Hilfsarbeitertätigkeiten verpflichtet.

Eine Tätigkeit von Ferienjobs oder Jobs fürs Zeitungaustragen sind in aller Regel anrechnungsfreie Tätigkeiten zur Aufbesserung des Taschengeldes.

Volljährige Kinder sind als Werkstudenten oder in Aushilfsjobs überobligatorisch tätig.

  1. c) Unzumutbare Tätigkeit nach Erreichen des Rentenalters
 

Wer im Rentenalter ab 65 Jahren aufwärts arbeitet, um etwas dazuzuverdienen, arbeitet stets überobligatorisch.

 

  1. d) Allgemeine Regel für die Berücksichtigung des überobligatorischen Einkommens

In welchem Verhältnis wird überobligatorisches Einkommen angerechnet. Es wird nur teilweise angerechnet.

Es muss eine umfassende Einzelfallabwägung vorausgehen.

Überobligatorische Tätigkeit bei kleinen Kindern: Schaffung eines Betreuungsbonus, Abzug der konkreten Betreuungskosten vom Einkommen des Bedürftigen (nicht mehr als ein Drittel)

Bei überobligatorischen Einkünften von Rentnern und Pensionisten:

Höhe des Abzuges nach Lebensalter des Rentners, gesundheitliche Einschränkungen, Umfang der Tätigkeit und berufstypische Einschränkungen; in aller Regel wird ½ abgezogen;

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