Vermögensverschwendung unter Ehegatten
Mehr zum Thema: Familienrecht, Vermögensverschwendung, Ehe, Verschwendung, Vermögen, ZeitraumEntscheidend sind die Einkommensverhältnissen der intakten Ehe
Partner
seit 2012
seit 2012
Rechtsanwalt
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Preis: 100 €
Antwortet: ∅ 17 Stunden
Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken (2 UF 103/15) rechtfertigt der Verbrauch von 12.000 Euro über einen Zeitraum von neun Monaten für sich allein nicht die Annahme einer illoyalen Vermögensverfügung durch Verschwendung von Vermögen, wenn bereits die intakte Ehe von guten Einkommensverhältnissen und großzügigem Ausgabeverhalten geprägt war.
Wollen Sie mehr wissen?
Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie gleich Kontakt auf.
Rechtsanwalt
Carsten Zinner
Erlangen