Unwegsamkeiten auf dem Weg zum gemeinsamen Sorgerecht

Mehr zum Thema: Familienrecht, gemeinsames, Sorgerecht, nichtehelicher, Vater, Zustimmung
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Auf was nichteheliche Männer bei der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechtes achten müssen

Liebe Leser,

aus gegebenem Anlass möchten die DEXTRA Rechtsanwälte Sie auf folgendes hinweisen.

Sicher haben Sie bereits das Urteil des BVerfG zur Möglichkeit der Vater eines nichtehelichen Kindes zur Beantragung der gemeinsamen Sorge gelesen.

Die DEXTRA Rechtsanwälte betreuen viele solche Väter. Leider lehrten uns die vergangenen Fälle, dass manche Väter mit der falschen Einstellung zu den dazu angesetzten Gerichtsterminen gehen. Daher möchten die DEXTRA Rechtsanwälte Ihnen dahingehende Hilfestellungen geben:

Richtig ist, dass aufgrund des oben genannten Urteils, eine Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge endlich möglich ist. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr, da es für die Väter und ganz besonders auch für die betroffenen Kinder von ausschlaggebender Bedeutung ist, wenn die Väter einen Teil der gemeinsamen Sorge besitzen und ihnen so bei wesentlichen Entscheidungen ein gewisses Mitspracherecht zukommt.

Dieses Urteil ist trotz allem nur das Eröffnungstor für die Möglichkeit der Übertragung. Ausreichend ist dies bei weitem nicht:

Was eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist die Konfliktträchtigkeit einer Trennung. Dahingehen muss sicher nicht zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ehelichen Lebensgemeinschaften differenziert werden. Trotz allem ist für ein gemeinsames Sorgerecht eine gewisse Kooperationsbereitschaft gegeben. Diese ist nicht nur in Ansätzen notwendig, sondern elementar, wenn das gemeinsame Sorgerecht angestrebt wird. Ein ständiges Streiten bei jedem Kontakt der Eltern führt leider nicht dazu, dass der nichteheliche Vater ein Teil des Sorgerechtes übertragen bekommt. Einzige Konsequenz für die Richter ist eine Anordnung einer Elternberatung bei einer einschlägigen Beratungsstelle. Erst wenn diese beendet ist, findet ein neuer Termin zur gerichtlichen Erörterung statt. Dann überprüfen die Richter, ob sich das Verhältnis beider Elternteile durch die Elternberatung gebessert hat.

Leserkommentare
von hochwarth am 05.08.2011 01:48:59# 1
Ich habe die Erfahrung beim Gericht in Saarbrücken machen müssen (Richter Tanto) Die Mutter meiner Tochter verweigert jedes Gespräch mit der Begründung, dass sie nicht dazu verpflichtet ist. Die Konsequenz für den Richter ist noch nicht mal die Anordnung von Gesprächen. Der Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht wurde abgeschmettert, mit der Begründung, dass die Eltern nicht miteinander reden können. Ich weiß zuverlässig von einem weitern Fall der beim gleichen Sachverhalt beim gleichen Richter gleich entschieden wurde. In der Folge bedetet dies: Mütter sprecht nicht mit den Vätern, dann dürft Ihr die Kinder weiter entfremden. Das hat mit Rechtsprechung gar nichts zu tun das ist menschenverachtend und Kinderfeindlich (von den Vätern will ich lieber nicht reden)
    
von Deutschlands Väter am 08.08.2011 09:41:46# 2
Stärkung der Väterrechte, statt Beendigung der Diskriminierung. Totalversagen der Bundesregierung bei der Sorgerechtsreform. Die einzige Lösung, die Gleichstellung wird vorsätzlich verschwiegen. Ein Verbrechen an den deutschen Kindern und Vätern. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/067/1706713.pdf An der Studie haben "KEINE bzw. kaum" verlorengegangene/ehemalige Väter teilgenommen, weil man sie „nicht finden konnte" oder wollte? Die Studie wurde von ForscherINNEN erstellt. Die Studie ist nutzlos, total befangen und einseitig. Väterbeteiligung Fehlanzeige. Das stinkt doch zum Himmel. Das Selbstverständlichste und die einzige Lösung, die Gleichstellung der Eltern werden einfach ignoriert und bewusst nicht genannt. Die tun grad so, als ob Deutsche Kinder einzig von Müttern gut betreut werden könnten. Wie krank ist das denn? Gestörte, Geschlechtsgefangene, Beziehungsunfähige Kinder per Gesetz? Geburtenrate der Deutschen, die niedrigste in Europa. Hallo, was geht den da oben ab? Sind die noch ganz bei Trost? Rotzfrech schreien die uns Vätern ins Gesicht: " JA wir werden EUCH weiter diskriminieren, und den Müttern ein Mittel "Streit verursachen" auf den Weg geben, damit Ihr nie wieder Eure Kinder seht. Das ist Volksverdummung. Dieses Vorgehen gehört vor ein Menschenrechts-Tribunal und verurteilt. Wer geht ans Mikrofon im Bundestag und schreit zurück?: Wir VÄTER wollen die GLEICHSTELLUNG und haben ein Recht darauf !!! Gemeinsames Sorgerecht? Sommerpause wichtiger als Menschenrecht? Wie viel Verurteilungen braucht unser Land bis Unrecht abgeschafft wird? Die Widerspruchslösung wird es in Deutschland nicht mehr geben, weil beide Eltern gleich gestellt werden müssen. 31 Jahre Sorgerechtsmissbrauch durch Mütter, Jugendämter und Familiengerichte. Es reicht ! Die Kinder in der restlichen Welt, siehe wie vor ein paar Tagen Tschechien, behalten Ihre leiblichen Väter, weil diese selbstverständlich mit Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht besitzen und dieses Elternrecht auch in Form von Wechselmodellen bzw. Doppelresidenzmodellen nach Trennung wahrnehmen wollen und Verantwortung übernehmen sollen. 400 Kinder PRO TAG werden in Deutschland zu Halbwaisen gemacht und verlieren wegen der Untätigkeit der Politiker Ihren Vater. Der Europäische Gerichtshof hat nicht gefordert die Väterrechte zu stärken, sondern die Diskriminierung abzuschaffen. Alles was nicht das automatische Sorgerecht zum Ziel hat ist DISKRIMINIERUNG!