Unwegsamkeiten auf dem Weg zum gemeinsamen Sorgerecht
Mehr zum Thema: Familienrecht, gemeinsames, Sorgerecht, nichtehelicher, Vater, ZustimmungAuf was nichteheliche Männer bei der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechtes achten müssen
Liebe Leser,
aus gegebenem Anlass möchten die DEXTRA Rechtsanwälte Sie auf folgendes hinweisen.
Sicher haben Sie bereits das Urteil des BVerfG zur Möglichkeit der Vater eines nichtehelichen Kindes zur Beantragung der gemeinsamen Sorge gelesen.
Die DEXTRA Rechtsanwälte betreuen viele solche Väter. Leider lehrten uns die vergangenen Fälle, dass manche Väter mit der falschen Einstellung zu den dazu angesetzten Gerichtsterminen gehen. Daher möchten die DEXTRA Rechtsanwälte Ihnen dahingehende Hilfestellungen geben:
Richtig ist, dass aufgrund des oben genannten Urteils, eine Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge endlich möglich ist. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr, da es für die Väter und ganz besonders auch für die betroffenen Kinder von ausschlaggebender Bedeutung ist, wenn die Väter einen Teil der gemeinsamen Sorge besitzen und ihnen so bei wesentlichen Entscheidungen ein gewisses Mitspracherecht zukommt.
Dieses Urteil ist trotz allem nur das Eröffnungstor für die Möglichkeit der Übertragung. Ausreichend ist dies bei weitem nicht:
Was eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist die Konfliktträchtigkeit einer Trennung. Dahingehen muss sicher nicht zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ehelichen Lebensgemeinschaften differenziert werden. Trotz allem ist für ein gemeinsames Sorgerecht eine gewisse Kooperationsbereitschaft gegeben. Diese ist nicht nur in Ansätzen notwendig, sondern elementar, wenn das gemeinsame Sorgerecht angestrebt wird. Ein ständiges Streiten bei jedem Kontakt der Eltern führt leider nicht dazu, dass der nichteheliche Vater ein Teil des Sorgerechtes übertragen bekommt. Einzige Konsequenz für die Richter ist eine Anordnung einer Elternberatung bei einer einschlägigen Beratungsstelle. Erst wenn diese beendet ist, findet ein neuer Termin zur gerichtlichen Erörterung statt. Dann überprüfen die Richter, ob sich das Verhältnis beider Elternteile durch die Elternberatung gebessert hat.