Sinn und Unsinn von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

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Aufgrund der hohen Scheidungsrate bietet die Ehe heute keine Sicherheit mehr wie früher. „Jeder sollte heute einen Ehevertrag machen“, ist deshalb die landläufige Meinung. Tatsächlich sollte man sich schon gleichzeitig mit der Erstellung der Gästeliste für die Feier darüber bewusst werden, welche Auswirkungen der Bund der Ehe auch in rechtlicher Hinsicht hat. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass auch jede Ehe mit einem gesonderten Ehevertrag besiegelt werden muss. Die grundsätzlichen Folgen der Ehe und auch ihrer Scheidung sind bereits – meist sinnvoll - im Gesetz geregelt. Ob und inwieweit Ihnen und Ihrem Partner persönlich diese Regelungen gefallen, ist selbstverständlich eine andere Frage. Genau deshalb bleibt es natürlich dabei, dass man sich vorher gründlich informieren und auch anwaltlich beraten lassen sollte, um festzustellen, ob ein Ehevertrag überhaupt und bezüglich welcher Punkte Sinn macht.

Wer jedoch meint, ein Ehevertrag, den man bereits bei der Heirat geschlossen hat, würde einen endgültig vor den Folgen einer schmutzigen Scheidung bewahren, der irrt. Zum einen sind Regelungen, die vor Jahren getroffen wurden, vielleicht heute durch neue Gesetze und Rechtsprechung unwirksam geworden. Zum anderen können Regelungen, die beiden ursprünglich ganz klar und eindeutig erschienen, später vom Partner und anderen Menschen – insbesondere Anwälten und Richtern – als gar nicht mehr so klar und eindeutig erkannt werden. Wer also einen bestehenden Ehevertrag hat, sollte diesen auf jeden Fall regelmäßig überprüfen lassen.

Miriam Möller
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hüserheide 58d
47918 Tönisvorst
Tel: 02152/8079526
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Und letztlich ist es ohnehin schwierig, heute zu regeln, was in fünf, zehn oder auch erst dreißig Jahren für den Fall der Scheidung passieren soll.

Ein gemeinsamer Lebensplan mag zwar geschmiedet sein, ob dieser aber so auch eingehalten werden wird, ist ungewiss. Wer will denn heute schon entscheiden, wer zum Beispiel bei einer Scheidung in zehn Jahren das Sorgerecht für die jetzt noch nicht geborenen Kinder haben soll? Oder wie viel Unterhalt die heutige Studentin dann von ihrem geschiedenen Mann bekommen soll? Vielleicht hat sie dann die große Karriere gemacht, und er passt auf die Kinder auf. Solche Punkte können so konkret vorab gar nicht geklärt werden.

Deshalb hat auch der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Wirksamkeit eines Ehevertrages immer noch später zusätzlich vom Gericht inhaltlich überprüft werden kann. Insbesondere dann, wenn der Vertrag auf einer anderen Lebensplanung basierte als jener, die dann tatsächlich eingetreten ist, können allein dadurch große Teile oder sogar ein gesamter Ehevertrag unwirksam werden. Also selbst wer schon einen Ehevertrag hat, sollte diesen in angemessenen Zeitabständen immer wieder fachlich fundiert darauf überprüfen lassen, ob er in dieser Form immer noch Bestand hat.

Anders ist es, wenn die Ehe kurz vor dem Aus zu stehen scheint. Dann macht es Sinn, so schnell wie möglich einen Vertrag für den Fall der Trennung und Scheidung abzuschließen. Dies geht am besten, so lange man sich grundsätzlich noch versteht. Dann kann man auch sinnvolle Regelungen für alle in Frage kommenden Punkte finden, da die aktuelle Situation bekannt ist. Und hierdurch wiederum kann man ein hässliches und teures Scheidungsverfahren tatsächlich vermeiden. Sollte man sich doch wieder versöhnen, besteht immer noch die Möglichkeit die getroffene „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“ gemeinsam wieder für ungültig erklären zu lassen.

© Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller
Hüserheide 58d, 47918 Tönisvorst, Tel. 02152/8079526
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