Sind Umgangskosten vom Nettoeinkommen abzugsfähig?
Mehr zum Thema: Familienrecht, Unterhalt, UmgangDer zum Unterhalt verpflichtete Umgangsberechtigte kann die Kosten des Umgangs nicht von seinem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen abziehen. Nach der Rechtsprechung muss der Umgangsberechtigte den auf ihn entfallenden Kindergeldanteil einsetzen, um die Umgangskosten zu bestreiten.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat nun für den Fall, dass dem Umgangsberechtigten wegen zu geringen Einkommens der hälftige Kindergeldanteil nicht verbleibt, einen Abzug gestattet. Der Vater kann die Umgangskosten für seine minderjährigen Kinder von seinem Nettoeinkommen abziehen, weil ein Mangelfall vorliegt und die Mutter die Entfernung von 360 km durch ihren Umzug erst geschaffen hat.
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Erbrecht, GmbH-Recht, Umsatzsteuerrecht
ThürOLG v. 25.05.10 - 1 UF 19/10 = FamFR 2010, 421;
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Thomas Stein
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Jena