Scheidung einreichen - Ja oder Nein?

Mehr zum Thema: Familienrecht, Scheidung, Vorteile, Nachteile, Sorgerecht, Rente, Unterhalt
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Welche Vorteile und Nachteile sind mit einer Scheidung verbunden?

Sie haben sich getrennt und halten Ihre Ehe für endgültig gescheitert? Dann stellt sich meist die Frage, ob man die Scheidung einreichen soll oder nicht.

Zu beachten sind dabei vor allem die folgenden Punkte:

Christine Andrae
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hohenzollernring 50
50672 Köln
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Viele gehen davon aus, dass es steuerliche Vorteile bringt, wenn man keine Scheidung einreicht. Dies ist nicht richtig. Auch getrennt lebende Ehegatten müssen die Steuer wieder alleine erklären und veranlagen. Dies gilt immer ab dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel. Wer die Steuer weiter gemeinsam veranlagt, begeht eine Steuerhinterziehung.

Bekommt ein Ehegatte Unterhalt, kann es sich für diesen lohnen, mit der Scheidung abzuwarten. Zum einen verlängert sich die Ehedauer, die bei der Frage der Dauer von Unterhaltszahlungen eine wichtige Rolle spielt. Zum anderen sind die Vorschriften für Unterhalt nach der Scheidung anderen, strengeren Maßstäben unterworfen.

Zahlt ein Ehegatte mehr für seine Rente ein als der andere, kann auch dies eine Rolle spielen für eine frühe oder späte Scheidung. Solange die Scheidung nicht eingereicht ist, partizipiert der Ehegatte an den höheren Einzahlungen des anderen.

Dies gilt auch für das Vermögen der Eheleute. Leben diese in einer Zugewinngemeinschaft, nimmt der eine Ehegatte solange am Vermögenszuwachs des anderen Ehegatten teil, bis die Scheidung eingereicht wird.

Das gemeinsame Sorgerecht der Eheleute bleibt durch die Scheidung unangetastet. Auf das Sorgerecht und Umgangsrecht hat die Scheidung keine Auswirkungen.

Ob das Abwarten mit der Scheidung also Vorteile oder Nachteile mit sich bringt, hängt meist wesentlich davon ab, in welcher finanziellen Position man sich befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Andrae
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