Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem 01.08.2013

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10 Fragen und Antworten zum neuen Betreuungsanspruch für unter Dreijährige

1. Wer hat ab dem 01.08.2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz?

Jedes Kind zwischen einem und drei Jahren.

2. Gilt der Anspruch auf jeden Fall für einen Platz in einer Kindertagesstätte?

Nein. Der Anspruch gilt ausdrücklich für einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesbetreuung, das heißt, das Kind kann zum Beispiel auch bei einer Tagesmutter untergebracht werden. Ein Wahlrecht der Eltern gibt es nur dann, wenn auch tatsächlich verschiedene Plätze zur Verfügung stehen.

Carmen Grebe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Clemensstraße 5-7
50676 Köln
Tel: 0221/27234930
Web: http://www.ra-grebe.de
E-Mail:
Erbrecht, Zivilrecht

3. Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich keinen Betreuungsplatz für mein Kind bekomme?

Kann ich aufgrund eines fehlenden Betreuungsplatzes eine existierende Arbeitsstelle nicht antreten, kann ich auf Schadenersatz klagen, wenn ich keine anderen Betreuungsmöglichkeiten habe. Dann müsste die Stadt den Verdienstausfall bezahlen. Das heißt aber: Es darf keine Oma oder Nachbarin geben, die sich um das Kind kümmern könnte und auch keinen Platz in einer Kita mit freiem oder privatem Träger. Das nachzuweisen, ist allerdings nicht einfach. Gibt es niemanden in der Familie, der das Kind betreuen kann, aber die Familie hat einen Platz bei einer Tagesmutter oder kann das Kind in einer privaten Kita unterbringen, muss die Stadt die Differenz zwischen der normalen Kita-Gebühr und den Mehrkosten für die private Einrichtung zahlen.

4. Gilt der Anspruch für eine Ganztagsbetreuung?

Der Zeitraum der Betreuung ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Gundbedarf geht von 4 Stunden an 5 Tagen die Woche aus. Eltern können auch einer größeren Bedarf und auch ungewöhnliche Zeit geltend machen. Wenn dies dem Kindeswohl entsprich, dann ist das der Bedarf den die Eltern auch notfalls einklagen können.

5. Wie weit darf der Betreuungsplatz vom Wohnort entfernt liegen?

Auch das ist im Gesetz nicht geregelt. Die Kommune kann der Familie also einen Platz zuteilen, der weiter von der eigenen Wohnung entfernt liegt. Das ist sogar naheliegend, da es kinderreiche und kinderarme Gegenden gibt. Fehlen an einem Ort Betreuungsplätze, könnte das also durch überschüssige Plätze in kinderarmen Gebieten ausgeglichen werden. Die Frage ist allerdings, welche morgendliche Fahrt zum Betreuungsplatz zumutbar ist. Das Problem gibt es ja jetzt auch schon bei den über Dreijährigen.

6. Wann lohnt es sich, den Anspruch auf einen Platz einzuklagen?

Noch fehlen die Erfahrungswerte, um zu sagen, wie aussichtsreich eine Klage tatsächlich ist. Generell ist Eltern mit Kindern unter drei Jahren, die einen Betreuungsplatz brauchen, zu raten, so früh wie möglich einen Antrag zu stellen. Jetzt ist noch genug Zeit, mit den Kommunen eine vernünftige Lösung zu finden.

7. Wie lange dauert es, bis die Klage durch ist?

Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, wo die Klage eingereicht werden muss, dauern unter Umständen sehr lange - und dann braucht man wohlmöglich gar keinen Betreuungsplatz mehr. Schneller ginge ein Eilantrag, aber der müsste auch ein Eilbedürfnis erfüllen, nämlich, dass es für die Erziehungsberechtigten existenziell wichtig ist, zu arbeiten z.B..

8. Wer zahlt die Kosten für eine Klage?

Auch hier gilt: Der Verlierer zahlt. Allerdings kann es sein, dass die Familie in Vorkasse treten muss, sofern sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Mittellose Familien können Prozesskostenhilfe beantragen.

9. Droht nun eine Klagewelle?

Es ist zu vermuten, dass die Städte und Kommunen alles tun werden, um einer für sie womöglich teuren Klage aus dem Weg zu gehen. Ist eine Klage aussichtsreich, werden die Kommunen, sofern kein Platz da ist, Kompromisse anbieten. Das kann zum Beispiel eine teilweise Übernahme der Kosten für die private Kita sein oder es wird noch schnell eine Tagesmutter rekrutiert.

10. Bekomme ich ab August 2013 sicher einen Platz in einer Kita, wenn ich mein unter Dreijähriges Kind bereits in einer privaten Betreuung habe oder es von einer teureren Tagesmutter betreut wird?

Diese Familien werden es bei einer Klage am schwersten haben. Denn sie haben bereits bewiesen, dass sie sich die Betreuung leisten und sie selbst organisieren können. Allerdings hat jedes Kind diesen Anspruch, so dass man auch diesen Familien langfristig etwas wird anbieten müssen.

Carmen Grebe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
systemische Familienberaterin

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