Nachehelicher Unterhalt - Gesetzesänderung zum 1. März 2013 zur Begrenzung und Befristung bei Altehen § 1578 b

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Neue Rechtslage ab 1. März 2013 für § 1578 b

Am 13.12.2012 hat der Bundestag eine Reform des nachehelichen Unterhaltsrechts beschlossen, um Härtefälle bei langjähriger Ehe zu vermeiden, die bis dato durch die in § 1578 b BGB von Amts wegen zu prüfende Befristung und Begrenzung des Unterhalts oft eingetreten sind.

Viele Obergerichte sind seit der Reform 2008 über das Ziel hinausgeschossen, indem sie den nachehelichen Unterhalt stark eingeschränkt hatten. Das hat der Gesetzgeber jetzt korrigiert. Betroffenen Ehepartnern ist daher zu raten den 1.3.2013 abzuwarten, um keine Nachteile zu erleiden.

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