Müssen Sie als Unterhaltspflichtiger das ganze Einkommen für Unterhalt verwenden?

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Die Bereinigung des Unterhaltseinkommens

Für die Berechnung von Unterhalt wird nur ein Teil des Einkommens verwendet. Das Nettoeinkommen wird zunächst bereinigt.

Die Bereinigung des Einkommens

Haben sich z.B. die Ausgaben des Unterhaltsberechtigten erhöht, ist zu fragen, ob dies auch ohne Trennung und Scheidung geschehen wäre. Ist das der Fall, muss geklärt werden, ob diese weiteren Kosten vermeidbar sind.

Elisabeth Aleiter
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Vermeidbarkeit bemisst sich am jeweiligen Unterhaltsanspruch. Jeder Partner kann aufgrund der Trennung z.B. weitere Fahrtstrecken haben, wenn er zum neuen Partner fährt. Das schlägt sich dann im Trennungsunterhalt nieder, nicht jedoch beim Kindesunterhalt minderjähriger Kinder.

Abzug von Steuern und Sozialversicherung

Steuern sind Abzugsposten bei der Einkommensbereinigung. Allerdings müssen Steuervorteile unbedingt genutzt werden, damit man sich nicht künstlich „arm rechnen“ kann. Auch private Vorsorgeversicherungen (private Zusatzkrankenversicherung etc.) können abgezogen werden.

Vorsorgeaufwendungen

Jeder Ehepartner kann Vorsorgeaufwendungen von rd. 5 % des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge beim Ehegattenunterhalt in Abzug bringen. Beim sonstigen Unterhaltsschuldner sind es 4 % bei sonstigen Unterhaltsansprüchen. Aber Achtung: Solange der Mindestunterhalt nicht sichergestellt ist, können eine zusätzliche Altersvorsorge oder ein privater Krankenversicherungszusatzbetrag nicht in Abzug gebracht werden. Auch tatsächliche Beiträge zur Altersversorgung bzw. Vermögensbildung können in Abzug gebracht werden.

Berufsbedingte Aufwendungen

Bei nichtselbständig Beschäftigten sind entweder ein pauschaler Abzug von 5 % oder die tatsächlichen Abzüge möglich. In beiden Fällen müssen berufsbedingte Aufwendungen vorliegen. Fahrtkosten können mit 0,30 pro km in Abzug gebracht werden, wobei damit alle Unkosten des Autos abgeleistet sind. Wer dann den Mindestunterhalt des Kindes nicht leisten kann, muss öffentliche Verkehrsmittel nutzen, statt dem Auto. Auszubildende haben in aller Regel eine Pauschale von 90,00 EUR ohne Fahrtkosten, die sie in Abzug bringen können.

Kinderbetreuungskosten

Die Kinderbetreuungskosten können als berufsbedingter Mehraufwand abgezogen werden. Hort- und Kindergartenkosten sind laut BGH aber Mehraufwand des Kindes. Kosten einer privaten Betreuung zählen nicht dazu. Diese können daher als berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden.

Schulden

Berücksichtigungsbedürftige (z.B. Schulden, die in der Ehe entstanden sind) Schulden, sind je nach Unterhaltsart unterschiedlich zu behandeln.

-bei Kindesunterhalt besteht gegenüber minderjährigen und sich in Ausbildung befindlichen Kindern gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht z.B. gegenüber priviligierten Unterhaltsgläubigern (Kinder unter 18 bzw. über 18 und in Ausbildung). Hier führt auch die Behauptung man verdiene nicht genug für Unterhalt nicht weiter. Es wird auch im Falle der faktischen Unmöglichkeit positiv gefordert, sich weitere Unterhaltsquellen positiv zu erschließen und so zu Unterhalt zu kommen. Es ist daher genau abzuwägen, ob Schulden in Abzug gebracht werden können und in welchem Umfang.

-bei Ehegattenunterhalt: Eheprägende Schulden können in Abzug gebracht werden, wenn sie unumgänglich waren. Das sind Ausgaben, die schon während der Ehe bestanden haben bzw extra für diese aufegnommen wurden. Sie müssen nicht betragsmäßig so in der Ehe vorgekommen, aber entstanden sein. Das heißt es ist nicht verwunderlich, dass diese aus der Ehe heraus entstanden sind. Leichtfertig dürfen sie nicht aufgenommen werden. Nichtprägende Schulden können durch Trennung- und Scheidung herbeigeführt worden sein.

Umgangskosten

Grundsätzlich hat der umgangsberechtigte Elternteil die Kosten des Umgangs selbst zu tragen. Wenn Kosten durch erweiterten Umgang entstehen, z.B. für Kinderzimmerausstattung, wird eine Herabstufung innerhalb der Einkommensstufen vorgenommen. Zieht ein Elternteil um, können im Rahmen der Unterhaltsberechnung u.U. Fahrtkosten in Abzug gebracht werden.

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