Fortzahlung Kindergeld ab Januar 2016

Mehr zum Thema: Familienrecht, Kindergeld, Steuer-ID-Nr., Kinder, Anträge
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Familienkasse zahlt Kindergeld ab Januar 2016 nur weiter, wenn Steuer-ID-Nr. der Kinder mitgeteilt wurde

Im Bereich des Kindergeldes tritt ab 1. Januar 2016 eine dahingehende Gesetzesänderung in Kraft, dass die Familienkassen ab Januar 2016 Kindergeld nur weiterzahlen, wenn ihnen die Steuer-ID-Nr. der Kinder und Eltern mitgeteilt wurden. Sie sollten daher umgehend die benötigten Steuer-ID-Nr. gegenüber der Familienkasse mitteilen. Sollten Ihnen Ihre Steuer-ID-Nr. oder die der Kinder nicht bekannt sein, erfragen Sie diese beim Finanzamt oder direkt bei Bundeszentralamt für Steuern. Nur durch die rechtzeitige Mitteilung kann eine lückenlose Fortgewährung sichergestellt werden.

Vermeidung von mehrere Anträgen für das gleiche Kind

Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass der Staat sicherstellen will, dass nicht mehrere Berechtigte für das gleiche Kind Kindergeld beantragen und gewährt bekommen.

Sollten Sie Sie Hilfe im Zusammenhang mit Fragen zum Kindergeld oder Steuerrecht haben, steht Ihnen unsere Kanzlei gern beratend zur Verfügung.