Düsseldorfer Tabelle 2013

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Änderung im Unterhaltsrecht 2013

Zum 1. Januar 2013 wird die Düsseldorfer Tabelle wieder angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle wird einer Unterhaltsberechnung als Richtlinie zugrunde gelegt.

Die Unterhaltsbeträge ändern sich hierbei jedoch nicht. Da sich der steuerliche Kinderfreibetrag, an den sich die Unterhaltsbeträge orientieren, im kommenden Jahr nicht erhöht, bleiben die Unterhaltsbeträge weiterhin konstant.

Tobias Rösemeier
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
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Erbrecht

Selbstbehalt erhöht sich

Angehoben werden aber alle Selbstbehaltsätze des Unterhaltsrechtes.

Für minderjährige und volljährige Kinder in der allgemeinen Schulausbildung beträgt der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ab Januar 2013 1.000 €, für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 800 €.

Bei volljährigen Kindern, die in der Berufsausbildung stehen, kann künftig ein Selbstbehalt von 1.200 € geltend gemacht werden.

Auch beim Ehegattenunterhalt und dem Unterhalt der nichtehelichen Mutter erhöht sich der Selbstbehalt um 50 € auf 1.100 €.

Beim Elternunterhalt ist künftig ein Selbstbehalt von 1.600 € zu berücksichtigen.