Die gerechte, schnelle, friedliche und günstige Scheidung - gibt es das?

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Es kann jeder verheirateten oder in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Person passieren und ist schon lange keine Schande mehr: Man kommt einfach zu dem Schluss, dass es mit dem Partner nicht mehr weiter gehen kann. Oft ist gar keine “dritte Person” im Spiel, die Gefühle und gegenseitige Zuneigung stumpfen einfach ab, man fühlt sich krank, hilflos und verloren. Aber wie dem möglichst schnell und schonend für alle Seiten und alle Belange ein Ende setzen? Gibt es ein Generalrezept?
Nun, es gibt zumindest einen Prüfungskatalog, bei welchen Punkten man besonderes Gewicht für die “Auseinandersetzung” des Bündnisses setzen will:

1. Ich will eine gerechte Scheidung. Dann sollten Sie nicht vor fachmännischen Rat Halt machen. Denn niemand kann Gerechtigkeit für sich beanspruchen, wenn er nicht die Gesetzmäßigkeiten der Umsetzung und die Grenzen des Regelbaren erfährt. Es macht eben keinen Sinn, aus Zeit- oder Geldgründen halbe Wahrheiten aufzubauen, aber auf das ganze Recht zu pochen. Im übrigen: Hören Sie Ihrem Rechtsberater von Anfang an genau zu: er zeigt Ihnen den Rahmen des Möglichen auf und böse Überraschungen sollten auch nach Abwicklung der Scheidung ausgeschlossen sein. Die Beratung hat ihren Preis, aber angesichts dessen, um was es geht, nämlich ihr künftiges Lebensglück, dürfte der Preis nicht zu hoch sein. Fragen Sie gleich bei Beratungsbeginn nach den Kosten.

2. Ich will eine schnelle Scheidung. Das deutsche Recht  schreibt im Normalfall mindestens ein Trennungsjahr bis zu dem Scheidungsausspruch vor. Fragt sich nur, ab wann eine Trennung vorliegt. Oft wirtschaften Eheleute schon lange nicht mehr gemeinsam, ganz zu schweigen von intimen Kontakten, auch wenn die Ehegatten noch unter einem Dach leben.  Klarheit schaffen aber  nur eindeutige Aussprachen und Vereinbarungen, bei Streit Aufforderungsschreiben. Denn wenn ein Partner die Scheidung nicht will, wird er mit allen Mitteln und Tricks versuchen, eine Verzögerung zu erreichen. Schaffen Sie zum Nutzen aller Beteiligten durch professionelle Beratung und Korrespondenz klare Fakten, wenn Ihr Entschluss feststeht.

3. Ich will eine günstige  Scheidung. Die Kosten einer Scheidung hängen insbesondere davon ab, was für ein Einkommen und Vermögen Sie haben, wie viel davon ausgeglichen werden soll, und – natürlich – wie viel Einigkeit die Eheleute über einzelne Punkte erzielen können. Doch auch ohne Streit  ist Vorsicht geboten, da manche Punkte nur durch Einhaltung bestimmter formbedürftiger Verträge erledigt werden können, oder gar eine Einigung nichts nützen würde, da sie aus bestimmten Gründen unwirksam ist.

4. Ich will keinen Streit. Eigentlich möchte dies jede von einer Trennung und Scheidung betroffene Person vermeiden. Wenn aber nun einmal die Vorstellungen so unterschiedlich sind, kann eine Annäherung und Einigung nur bei Wissen über die Erfolgsaussichten erreicht werden. Oft hilft auch eine Mediation (vermittelndes Gespräch), wenn die Partner wirklich dazu bereit sind und sich eine Mittelweg vorstellen können.

Zusammenfassend lässt sich eines sagen: Egal, welches der obigen Ziele  man als besonders wichtig einschätzt (im Zweifel wohl alle!), kommt man um die Beratung bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin nicht herum. Sie sollte sogar möglichst früh stattfinden, um  Klarheit über die Rechtslage und die Möglichkeiten zu schaffen. Wie bei allen Themen, in denen die eigenen Gefühle eine Rolle spielen, bedarf es der nüchternen Beurteilung durch einen “Profi”, um damit die eigene Lebenssituation und Zukunftsperspektiven besser einzuschätzen. Geben Sie Ihrem Berater kund, wo Sie Ihre allgemeine Zielvorstellung besonders erfüllt wissen wollen (siehe obige Punkte).  Und nochmals: Fragen Sie gleich zu Beginn der Beratung nach den Kosten!