Die Scheidung von Ehegatten mit Altersunterschied

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Wegfall des Rentnerprivilegs führt zu unangenehmen Überraschungen

Ein bereits pensionierter Mann lebt seit über einem Jahr von seiner Ehefrau getrennt. Seine Ehefrau ist über 10 Jahre jünger und befindet sich noch im Arbeitsverhältnis. Die Ehefrau stellt über ihren Anwalt den Scheidungsantrag. Der Mann, der sich nicht streiten möchte, stimmt der Scheidung zu.

Die durch das Gericht ermittelten Auskünfte zum Versorgungsausgleich beider Parteien ergeben eine Forderung der Ehefrau gegen den Ehemann. Die Scheidung wird rechtskräftig.

Elisabeth Aleiter
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Dann die Überraschung: Der Mann stellt nach der Scheidung mit Entsetzen fest, dass seine Pensionsansprüche eine erhebliche Kürzung erfahren haben. Die Ex-Ehefrau ist aber noch nicht in Rente. Wäre dem Mann das bewusst gewesen, hätte er der Scheidung nicht so bereitwillig zugestimmt.

Das Rentnerprivileg vor der Abschaffung

Mit den neueren familienrechtlichen Bestimmungen ist auch das so genannte Rentnerprivileg gemäß § 101 III SGB VI entfallen.

Beim Rentnerprivileg im Scheidungsverfahren mussten bisher zunächst die Auszahlungen der Renten oder Pension bereits vor dem Wirksamwerden der Entscheidung über den Versorgungsausgleich begonnen haben.

War dies der Fall, wurde die Rente oder Pension des Ausgleichspflichtigen (hier der Ehemann) erst gekürzt, wenn auch der Ausgleichsberechtigte (hier die Ehefrau) tatsächlich selbst schon die eigene Rente bezogen hat.

Nachteile durch den Wegfall des Rentnerprivilegs

Daher hätte der Ehemann nach früherem Recht erst in 10 Jahren eine Kürzung seiner Pension erfahren. Nach den aktuellen Bedingungen ist das aber nicht mehr möglich. Der Ehemann erfährt die Kürzungen an seiner Pension nach der Rechtskraft der Scheidung. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Ehefrau noch gar nicht rentenberechtigt ist.

Fazit für ältere Ehepartner mit bereits bestehenden Pensions- oder Rentenzahlungen

Die Scheidung einer Ehe für Partner mit hohem Altersunterschied birgt für den bis nach der Scheidung pensions- oder rentenberechtigten Ausgleichspflichtigen erhebliche finanzielle Nachteile.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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Leserkommentare
von Kawon am 07.03.2014 22:23:02# 1
Ja da fragt man sich schon wo bei der Scheidung mit Alters Unterschied der Differenz Betrag bleib bis die Arme Ex in Rente geht, da werden mal schnell Gesetze geändert und der der Jahrzehnte eingezahlt hat ist Dan der Blöde, diese Scheidungs Geschichten sind ja in Finanzieler Hinsicht ein guter Wirtschaftszweig geworden,
Es sollte doch wieder die schuld Frage eingeführt werden den es kann nicht sein das der der schön fleißig ist Bestraft wird und die anderen Belohnt werden mit noch Ehelichen Und Nachehelichen Unterhalt sowie Rentenanspruch, ne ich bin nicht altmodisch aber wen man heute ne Familie gegründet hat Haus Baut und wenn alles fertig ist, und sie Dan alles hinschmeißt der oder die sollte Dan in die Pflicht genommen werden den gleich Berechtigung ist schön und gut nur ist die in schief Lage geraden zu Gunsten der Ex Dan stimmt das System einfach nicht mehr aber wie gesagt da zwischen können ja manche gut Leben
    
von Volkspolizist am 08.03.2014 06:15:09# 2
Dieser Kommentar wurde gelöscht. Bitte bleiben Sie höflich. 123recht.net
    
von algebra am 12.03.2014 22:39:58# 3
wer das Scheitern der Ehe verursacht muss mit dem Konsequenzen leben. Ich stimme den KAWON absolut zu.
Gleichberechtigung schön und gut. Nur wer soll heiraten, eine Familie gründen und noch Kinder bekommen?
Geht die Ehe kaputt, dann sitzt man mit leeren Händen da. Haus weg. Unterhalt. Finanzieller Chaos. Nur Schulden. Ob man oder Frau muss der die Konsequenzen tragen, der aus der Ehe wegmöchte.
Es kann nicht sein, das man gehen will und gleichzeitig absahnen darf.
Die Gesetze müssen zeitgemäss geändert werden.
    
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