Der Ehe- bzw. Familienname

Mehr zum Thema: Familienrecht, Ehename, Familienname, Begleitname, Namensrecht
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Wer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.

"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Ehe- bzw. Familienname
Seite  2:  Die Namensgebung
Seite  3:  Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite  4:  Kein gemeinsamer Ehename
Seite  5:  Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite  6:  Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?
Das könnte Sie auch interessieren
Familienrecht Die Scheidung
Familienrecht Das elterliche Sorgerecht - Die Möglichkeiten nach der Scheidung
Familienrecht Das neue Kindschaftsrecht