Wenn der Richter zum Dealer wird

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6 Fragen an Strafverteidiger Martin Kämpf zu Absprachen im Strafrecht

123recht.de: Die Süddeutsche berichtete letzte Woche von einer Umfrage unter 330 Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten zu Absprachen im Strafrecht. Man kann die Umfrageergebnisse grob so zusammenfassen: Es gibt in deutschen Strafverfahren mehr Deals, als wir wohl alle dachten - und oft am Gesetz vorbei. Herr Kämpf, man kennt Absprachen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern am ehesten aus dem Fernsehen im amerikanischen Recht. Ist das vergleichbar mit Deutschland?

Rechtsanwalt Kämpf: Ein Vergleich einer Absprache im amerikanischen mit der im deutschen Strafprozess verbietet sich, da es sich um komplett unterschiedliche Verfahren handelt. In den USA ist der Strafprozess ein Parteienprozess, d.h. dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich wie Parteien gegenüber stehen und den Inhalt des Verfahrens selbst bestimmen oder absprechen können. So kann z.B. abgesprochen werden, welche Taten verhandelt werden und welche nicht und welche Strafe gefordert wird. Der Richter darf den Antrag der Staatsanwaltschaft in den USA nicht überbieten und eine höhere Strafe verhängen. In Deutschland ist das alles nicht möglich.

Martin Kämpf
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: http://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht
Preis: 95 €
Antwortet: ∅ 9 Std. Stunden

123recht.de: Was genau ist dann ein Deal oder eine Absprache im deutschen Strafrecht?

Rechtsanwalt Kämpf: Als Absprache bezeichnet man die Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Ergebnis einer Verurteilung nach vorausgegangenem Geständnis des Angeklagten. Vorteil für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist die Abkürzung des Verfahrens. Im Falle eines Geständnisses reduziert sich in der Regel die Anzahl der Verhandlungstage deutlich, da beispielsweise auf die Vernehmung von Zeugen verzichtet werden kann. Für den Angeklagten bringt eine Absprache zum einen Klarheit über den Verfahrensausgang und zum anderen eine deutliche Wertung seines Geständnisses.

123recht.de: Sind Deals im deutschen Strafverfahren geregelt, oder wird es einfach gemacht?

Rechtsanwalt Kämpf: Absprachen waren seit jeher Teil des Strafprozesses. Ursprünglich gab es hierzu keine gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und die Absprache in der Strafprozessordnung (§ 257c StPO) geregelt. Danach ist die Absprache über die Rechtsfolgen, die Inhalt eines Urteils oder eines zugehörigen Beschlusses sein können, erlaubt. Dies gilt nicht für den Schuldspruch selbst sowie für die so genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung (zum Beispiel Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbot).

123recht.de: Was wäre eine typische Absprache und wie läuft das ab?

Rechtsanwalt Kämpf: In der Regel regt alternativ der Richter, der Staatsanwalt oder der Strafverteidiger nach Verlesung der Anklageschrift ein Rechtsgespräch an. In der Folge ziehen sich die vorgenannten Personen zurück. Sodann erfolgt eine Diskussion über den Wert eines Geständnisses zu diesem (frühen) Zeitpunkt. So sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen können, wird dies als Absprache protokolliert. Gleiches gilt auch, falls die Verständigung scheitert.

123recht.de: Haben Sie in Ihrer Praxis mit Absprachen zu tun?

Rechtsanwalt Kämpf: In meiner Praxis als Strafverteidiger habe ich häufiger mit dem Thema Absprachen zu tun, diese sind aus dem Strafprozess nicht hinwegzudenken. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Mandaten, die sich nicht für eine Absprache eignen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Ergebnis der Strafverteidigung ein Freispruch sein soll.

123recht.de: Wenn ein Mandant absichtlich ein falsches Geständnis macht, um einer höheren Strafe zu entgehen - was passiert, wenn das herauskommt?

Rechtsanwalt Kämpf: Falsche Geständnisse haben für den Angeklagten strafrechtlich keine nachteiligen Konsequenzen. Denn als Angeklagter darf man lügen, es greifen weder der Straftatbestand der Falschaussage noch der der Strafvereitelung. Allerdings darf ein Angeklagter selbstverständlich auch im Rahmen seines Geständnisses nach einer Absprache niemanden zu Unrecht einer Straftat bezichtigen. Ansonsten macht er sich einer falschen Verdächtigung schuldig. Falsche Verdächtigungen kommen unter anderem im Betäubungsmittelstrafrecht vor, da hier der Angeklagte durch die Belastung eines Dritten im Rahmen der so genannten Aufklärungshilfe des § 31 BtMG zu einer Strafmilderung oder gar zu einem Absehen von der Strafe kommen kann. Eine mit § 31 BtMG vergleichbare Regelung findet sich in § 46b StGB, der so genannten Kronzeugenregelung. Auch diese verleitet den einen oder anderen Angeklagten aufgrund der erwarteten Strafmilderungen zu einer falschen Verdächtigung. Dies ist aber weniger der Absprache an sich als vielmehr der Verlockung geschuldet, durch eine falsche Belastung eines Dritten zu einem besseren Ergebnis im eigenen Strafprozess zu gelangen.

123recht.de: Kann es Folgen für die Anwälte, Staatsanwälte oder Richter geben, falls die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?

Rechtsanwalt Kämpf: Meines Erachtens erfüllen eine Vielzahl der getroffenen Absprachen nicht die gesetzlichen Vorgaben. „Schlimmstenfalls" wäre mit einer Aufhebung des betroffenen Urteils zu rechnen. Dies wäre eine Folge, die möglicherweise der zuständige Richter „fürchtet", Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind diesbezüglich eher furchtlos.

Vielen Dank!

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Leserkommentare
von Rechtsanwalt Peter Lamprecht am 07.11.2012 15:04:59# 1
Ein guter Beitrag - Jedoch wurde mir bei einem Seminar von Prof. Dr. Jahn, einem der Initiatoren der fraglichen StPO-Reform mitgeteilt, dass durchaus schon Ermittlungsverfahren gegen Richter und/oder Staatsanwälte eingeleitet wurden, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB), weil die neuen StPO-Vorschriften im Strafverfahren nicht eingehalten wurden. Ob es bereits zu Verurteilungen gekommen ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Anwälte kommen als Täter dieser Straftat nach allgemeiner Meinung übrigens nicht in Betracht.
    
von Heifin am 23.11.2012 14:54:55# 2
Ja es wurden bereits mehrfach Richter verurteilt, dies geschah aber stets hinter verschlossenen Türen.

ich bin Ihrer Ansicht, das Thema ist sehr interessant. Bei Absprachen über das Recht eines Menschen sowie über ihn und seine Zukunft (im Zimmer des Richters (geht es oftmals sehr lustig dabei her)) werden im Grunde Ziele/Ansinnen verfolgt und dazu Mittel eingesetzt, welche den Betreffenden in eine Notlage versetzen, die ihn unter Umständen etwas gestehen lassen sollen, was er unter normalen Umständen nicht gestehen würde. Gründe: Weil er es nicht getan hat oder andere wesentliche Gründe. Dabei geht es meist darum, dass der Richter die Sache vom Tisch bekommt und dafür eine gute Bewertung in seiner Akte empfängt. Es ist nur so, dass hier unter der Ausnutzung der misslichen Lage des Betreffenden die eingesetzten Tatmittel andere sind, als die herkömmlichen die bei einem allseits bekannten Menschenhandel eingesetzt werden.
    
von 24h Trend am 23.01.2017 09:04:23# 3
Diese Absprachen gibt es auch im Zivilrecht. Rechtsanwälte beider Parteien arbeiten intensiv zusammen, damit die Schriftsätze im jeweiligen Gericht von Richtern ignoriert werden dürfen. Wie sollte es auch sonst gelingen, die Höhe der Kostennote von Rechtsanwälten auf die Summe des Streitwertes zu bringen?
    
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