Was ist an Karneval erlaubt und was nicht?

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Kamelle, Alkohol und Küsse - Was müssen Sie beim Karneval und Fasching beachten?

Karneval gilt nicht umsonst als die fünfte Jahreszeit mit den Rosenmontagsumzügen als Höhepunkt. Gerade in den Karnevalshochburgen herrscht dann Ausnahmezustand. Aber was ist alles erlaubt und wo kann man Ärger bekommen? Rechtsanwalt Andreas Schwartmann aus Köln erklärt, worauf man als Karnevalist in der Hochphase achten muss.

123recht.de: Herr Schwartmann, muss man an Karneval und insbesondere am Rosenmontag arbeiten?

Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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50739 Köln
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Rechtsanwalt Schwartmann: Wie wir Juristen so schön sagen: Das kommt darauf an. Ein gesetzlicher Feiertag ist Rosenmontag auch im Rheinland nicht. Aber in Köln werden Sie an diesem Tag kaum jemanden finden, der arbeitet - wenn er nicht gerade Kellner, Bäcker oder Kameramann beim WDR ist. Das liegt daran, dass die meisten Arbeitgeber das Brauchtum pflegen und ihren Angestellten an diesem Tag frei geben. Das beruht dann oft auf einer betrieblichen Übung. Eine generelle Verpflichtung zur Freistellung an Rosenmontag besteht aber nicht und in vielen Arbeitsverträgen findet sich dazu dann eine Regelung, wonach dem Arbeitnehmer für den Rosenmontag ein Urlaubstag abgezogen wird.

Mit dem teuren Schlips sollte man besser nicht schunkeln gehen

123recht.de: Darf man an Weiberfastnacht Krawatten abschneiden?

Rechtsanwalt Schwartmann: Nein, das darf man auch an Weiberfastnacht nicht ohne Einwilligung des Krawattenträgers. Das Abschneiden einer Krawatte ohne Einwilligung erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung und begründet einen Schadensersatzanspruch. Allerdings gehen manche Gerichte davon aus, dass das Einverständnis eines Schlipsträgers, der sich bewusst mit seinem guten Stück in das närrische Treiben begibt, unterstellt werden darf. Denn er weiß, worauf er sich einlässt (Amtsgericht Essen, Urteil vom 03.02.1988 (Az.: 20 C 691/87)).

Offensichtlich Ortsfremde sollten besser nicht jebützt werden

123recht.de: "In Kölle jebützt" - Darf man anderen einfach so einen Kuss aufdrücken?

Rechtsanwalt Schwartmann: Einem anderen ungewollt einen Kuss aufzudrücken kann den Tatbestand der sexuellen Belästigung und der Nötigung erfüllen - auch an Karneval. Auch hier ist aber im Einzelfall abzuwägen, ob das (mutmaßliche) Einverständnis des "Opfers" vorliegt, weil es z.B. im karnevalistischen Treiben fröhlich mitschunkelt. Von einem erkennbar ortsfremden unbeteiligten Zuschauer darf man dieses Verständnis nicht unbedingt erwarten und sollte daher von einem Bützje besser Abstand halten.

Auch im Karneval gelten Verkehrsicherungspflichten

123recht.de: Was ist, wenn es bei Umzügen zu Unfällen kommt? Wer haftet?

Rechtsanwalt Schwartmann: Die Veranstalter von Karnevalsumzügen müssen selbstverständlich Verkehrssicherungspflichten beachten, damit niemand zu Schaden kommt. Dem kommen Sie aber z.B. durch das Aufstellen von Absperrungen nach. Selbstverständlich kann auch der unmittelbare Verursacher eines Unfalls zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, etwa dem Fahrer eines Umzugswagens, wenn er schuldhaft einen Passanten anfährt. Hier kommt es aber immer dann auf den konkreten Einzelfall an.

123recht.de: Und wenn ich von herumfliegenden Kamellen verletzt werde?

Rechtsanwalt Schwartmann: Besucher eines Karnevalszugs müssen damit rechnen, von herumfliegenden Gegenständen getroffen zu werden. Deshalb hat das Amtsgericht Köln einer Zuschauerin, die durch einen Kamellewurf eine Augenverletzung erlitten hat, keinen Schadensersatzanspruch zugesprochen (Az. 123 C 254/10). Den Veranstalter oder den Werfer trifft in diesem Fall keine Haftung.

„Schmähkritik ist auch im Rahmen einer Büttenrede unzulässig"

123recht.de: Dürfen Büttenredner oder andere Karnevalisten jeden durch den Kakao ziehen? Darf man an Karneval straffrei beleidigen?

Rechtsanwalt Schwartmann: Büttenreden dürfen als Satire die Freiheit der Kunst für sich in Anspruch nehmen. Die Kunstfreiheit gilt aber nicht schrankenlos, sondern findet Ihre Grenzen dort, wo nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Diffamierung eines Betroffenen. Solche Schmähkritik ist auch im Rahmen einer Büttenrede unzulässig und kann dazu führen, dass der Büttenredner von dem Betroffenen auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen wird, wenn dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht durch die Büttenrede verletzt wurde.

Während des Umzugs ist Alkohol nicht verboten

123recht.de: Darf man während eines Umzugs Alkohol trinken?

Rechtsanwalt Schwartmann: Karneval wäre ohne Kölsch eine sehr langweilige Veranstaltung. Es ist daher auch nicht verboten, am Zugweg Alkohol zu konsumieren. Das gilt auch für die Zugteilnehmer, die sich aber den entsprechenden Regeln des jeweiligen Veranstalters zu unterwerfen haben.

123recht.de: Was ist mit Glasflaschen oder Gläsern?

Rechtsanwalt Schwartmann: Viele Kommunen verbieten aus Sicherheitsgründen das Mitführen, Benutzen und den Verkauf von Glas und Glasflaschen an einigen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen. So handhabt es z.B. die Stadt Köln für die Altstadt und die bei Studenten besonders beliebte Zülpicher Straße. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer saftigen Geldbuße herangezogen werden.

123recht.de: Darf ich verkleidet zur Arbeit gehen?

Rechtsanwalt Schwartmann: Solange es keine Kleiderordnung am Arbeitsplatz gibt und der Arbeitgeber nichts dagegen hat, dürfen Sie selbstverständlich auch verkleidet zur Arbeit gehen. Es wird dabei natürlich auch auf den Arbeitsbereich ankommen, ob Verkleidung dort üblich ist oder ob ein Kostüm die Verrichtung der Arbeit eher behindert. Die Bäckereifachverkäuferin darf als Lappenclown Berliner verkaufen - der Chirurg sollte aber besser nicht als Indianer operieren.

Es besteht keine Pflicht, sich zu verkleiden

123recht.de: Kann der Chef mich zwingen, mich zu verleiden?

Rechtsanwalt Schwartmann: Nein - ob und wie Sie Karneval feiern möchten, ist natürlich Ihnen selbst überlassen. Sie müssen sich nicht verkleiden, wenn Sie dies nicht wünschen. Eine Pflicht zum Karnevalfeiern gibt es zum Glück noch nicht.

123recht.de: Darf ich kostümiert Auto fahren?

Rechtsanwalt Schwartmann: Wenn Sie das Kostüm nicht behindert, dürfen Sie an den Karnevalstagen auch als Clown durch die Gegend fahren. Masken, die verrutschen können, bergen aber das Risiko, dass Sie bei einem Unfall eine Mithaftung trifft. Geht von der Kostümierung gar eine Sichtbehinderung aus, kann die Polizei dies als Ordnungswidrigkeit mit einem "Knöllchen" ahnden.

Bilder von Umzügen dürfen ins Internet gestellt werden

123recht.de: Darf ich Fotos von Umzügen, Menschen oder sogar Kollegen ins Netz stellen?

Rechtsanwalt Schwartmann: Das kommt darauf an: Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Einwilligung der abgebildeten Personen. Fotos von Karnevalsumzügen unterfallen aber dem § 23 KunstUrhG. Nicht der Einwilligung bedürfen demnach "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben".

Die Feier im privaten Kollegenkreis unterfällt dieser Ausnahme aber nicht. Hier sollten Sie sich also vergewissern, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung auf Facebook oder anderswo ausdrücklich einverstanden sind. Sonst droht auch hier die Geltendmachung eines Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzanspruches durch eine teuere Abmahnung.

123recht.de: Ist es ok, öffentlich zu pinkeln, z.B. an eine Hauswand?

Rechtsanwalt Schwartmann: Das ist nicht okay, denn dies stellt nicht nur ein öffentliches Ärgernis dar, sondern kann auch zu einer Sachbeschädigung führen, etwa wenn die entsprechenden Spuren nicht mehr beseitigt werden können und zu einer dauerhaften Beschädigung der Hauswand führen. Wildpinkeln wird daher oft nicht nur mit einem Bußgeld bestraft, sondern kann im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In den Karnevalshochburgen sollte aber jede gefüllte Blase an den Karnevalstagen sehr schnell eine legale Möglichkeit zur Entleerung finden, sei es eine freundliche Gaststätte oder sei es ein extra dafür aufgestelltes Dixie-Klo.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Robert-Perthel-Str. 45, 3. Etage
50739 Köln

Büro: 022164009611

E-Mail: rechtsanwalt@schwartmann.de
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