Neue Kennzeichnungspflicht für Drohnen

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Was sich durch das neue Drohnengesetz 2017 ändert

Ob mit oder ohne Kamera: Drohnen erfreuen sich immer stärkerer Beliebtheit. Jedoch gibt es bei der Nutzung einiges zu beachten. Wo darf ich fliegen? Gibt es unterschiedliche Bestimmungen für einzelne Drohnengrößen? Darf jeder einfach so eine Drohne steigen lassen? Seit dem ersten Oktober wurden die Vorschriften für Hobbypiloten noch einmal verschärft. Grund genug, einmal mit Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz die Neuerungen im Zusammenhang mit Drohnen zu durchleuchten.

Kennzeichnungspflicht gilt für alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm

123recht.de: Seit dem 1. Oktober 2017 ist eine Kennzeichungspflicht vorgesehen. Was bedeutet das und welche Drohnen sind davon betroffen?

Christoph M. Huppertz
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Rechtsanwalt Huppertz: Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm. Sie bedeutet, dass der Eigentümer sichtbar Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung anbringen muss. Geeignet ist z.B. ein Aluminiumaufkleber.

Modellflugzeuge sind von der neuen Kennzeichnungspflicht übrigens auch betroffen.

Kenntnisnachweis ist für Drohnen über 2 Kilo Pflicht

123recht.de: Was hat es mit dem geforderten Kenntnisnachweis auf sich, muss ich nun einen Pilotenschein machen? Gibt es dabei Unterschiede zwischen gewerblicher und privater Nutzung?

Rechtsanwalt Huppertz: Der Kenntnisnachweis gilt für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 kg. Darauf, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird, kommt es nicht an.

Sie müssen keinen Pilotenschein machen. Allerdings: Wenn Sie schon einen Pilotenschein haben, ist ein gesonderter Kenntnisnachweis nicht nötig. Es reicht jede Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, auch der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer.

123recht.de: Wo kann man diese Kenntnisnachweise erwerben und was für Voraussetzungen muss man mitbringen?

Rechtsanwalt Huppertz: Die anerkannten Stellen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes:

Liste der vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stellen

Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und ein Führungszeugnis vorlegen. Bei 16- und 17-Jährigen ist zusätzlich das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.

123recht.de: Geht es beim Drohnenführerschein inhaltlich auch um Kenntnisse zum Persönlichkeitsrecht / Urheberrecht wegen mögliucher Kameras an Board?

Rechtsanwalt Huppertz: Geprüft werden:

  • die Anwendung und die Navigation,
  • die einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen,
  • die örtliche Luftraumordnung/Metereologie.

Kenntnisse zum Persönlichkeitsrecht oder Urheberrecht werden in der Verordnung des Gesetzgebers nicht gesondert aufgeführt. Nach Auskunft einiger anerkannter Stellen fallen sie unter die "rechtlichen Grundlagen".

Sie sind ausgesprochen wichtig, da ansonsten schwerwiegende Konsequenzen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich drohen. Es empfiehlt sich im Zweifel eine zusätzliche, individuelle anwaltliche Beratung.

123recht.de: Gilt der Nachweis wie ein Führerschein unbegrenzt oder ist er regelmäßig zu erneuern?

Rechtsanwalt Huppertz: Er gilt für fünf Jahre und ist anschließend ggf. zu erneuern.

Ohne Kenntnisnachweis drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro

123recht.de: Was droht Drohnenpiloten ohne Kenntnisnachweis?

Rechtsanwalt Huppertz: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es droht eine Geldbuße. Diese kann bis zu 50.000,00 EUR betragen.

Gleiches gilt für einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht.

123recht.de: Was ist eine Aufstiegserlaubnis und wann ist diese notwendig?

Rechtsanwalt Huppertz: Eine Aufstiegserlaubnis brauchen sie in folgenden Fällen:

  • Startmasse (inklusive Kamera, Akkus etc.) zwischen 5 kg und 25 kg,
  • Nutzung eines Treibsatzes von mehr als 20 g,
  • Betrieb mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten,
  • Betrieb in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen oder auf Flugplätzen,
  • Betrieb bei Nacht.

Das bedeutet, dass ohne eine entsprechende Erlaubnis, die zuvor beantragt und erteilt worden sein muss, der entsprechende Einsatz der Drohne verboten ist.

Es gibt eine Vielzahl von Orten mit Überflugverbot

123recht.de: Gibt es Orte, wo man Drohen grundsätzlich nicht fliegen lassen darf?

Rechtsanwalt Huppertz: Ja, Verbote gibt es und zwar "nicht zu knapp":

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

  • über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,

  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,

  • in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis,
  • unbeschadet des § 21 LuftVO in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund,

  • zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen,

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern.

Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg dürfen auch nicht eingesetzt werden.

Ausnahmen von allen Verboten können auf Antrag zugelassen werden.

Drohnen unter 5 kg müssen Drohnenpiloten immer im Blick haben

123recht.de: Muss ich die Drohne immer sehen können oder kann es dabei Ausnahmen geben?

Rechtsanwalt Huppertz: Grundsätzlich müssen Sie als Steuerer die Drohne immer in Sichtweite haben, wenn sie 5 kg oder leichter ist.

Eine Ausnahme besteht für die Steuerung mittels eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn der Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und

  • die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt,

oder

  • der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.

123recht.de: Ist es erlaubt, Drohnen in der Nacht fliegen zu lassen?

Rechtsanwalt Huppertz: Nur mit einer Aufstiegserlaubnis.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Christoph M. Huppertz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

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