Kindergeld für Volljährige?

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Nicht nur Auszubildende und Schüler sind kindergeldberechtigt

Dass es für minderjährige Kinder von der Kindergeldkasse so genanntes Kindergeld gibt, dürfte jeder wissen. Doch können auch Volljährige diese Leistung beziehen und unter welchen Umständen? Rechtsanwalt Kay Fietkau hat uns erklärt, welche Voraussetzungen unsere großen Kinder erfüllen müssen, um bei der Familienkasse als leistungsberechtigtes Kind zu gelten.

123recht.de: Herr Fietkau, wann können volljährige Kinder noch Kindergeld beziehen?

Rechtsanwalt Fietkau: Gemäß § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt, wenn

(1) sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitsuchender gemeldet sind oder

(2) sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich entweder in Berufsausbildung befinden, zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bzw. zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des Wehr- oder Freiwilligendienstes oder eines vergleichbaren Dienstes oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder

(3) sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Das Kindergeld bekommen die Eltern

123recht.de: Ist es einkommensabhängig?

Rechtsanwalt Fietkau: Nein, seit 1. Januar 2012 spielen die eigenen Einkünfte des Kindes für den Kindergeldanspruch keine Rolle.

123recht.de: Wer muss es beantragen und wer bekommt es ausgezahlt, Eltern oder Kinder?

Rechtsanwalt Fietkau: Grundsätzlich sind die Eltern anspruchsberechtigt. Sie beantragen das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse und bekommen dieses dann auch ausgezahlt. Ausnahmsweise kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, z.B. wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

123recht.de: Was hat es mit der Steuer ID im Zusammenhang mit Kindergeld auf sich?

Rechtsanwalt Fietkau: Die Angabe der Steuer-ID ist nach aktuellem Recht zwingende Voraussetzung für die Gewährung des Kindergeldes. Über die Steuer-ID wird das betreffende Kind eindeutig identifiziert und sichergestellt, dass nicht mehrere Personen Kindergeld für das gleiche Kind beziehen.

123recht.de: Was passiert, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht, und nicht sofort eine neue Lehrstelle findet?

Rechtsanwalt Fietkau: Bei Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird in diesem Fall weiter Kindergeld bezahlt, wenn sich dieses arbeitssuchend meldet. Bei Kindern zwischen der Vollendung des 21. und 25. Lebensjahres kann ggf. bis zu vier Monate ein weiterer Anspruch bestehen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

123recht.de: Wird auch während einer zweiten Ausbildung noch Kindergeld gezahlt, wenn die erste Ausbildung abgeschlossen wurde?

Rechtsanwalt Fietkau: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob) sind unschädlich.

Zu Unrecht bezogenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden

123recht.de: Was passiert, wenn zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde?

Rechtsanwalt Fietkau: In diesem Fall wird die Familienkasse einen Rückforderungsbescheid erlassen. Dabei ist exakt zu prüfen, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe zu Unrecht Zahlungen erfolgten. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Sollte der Erstattungsbetrag nicht in einem Betrag gezahlt werden können, kann Ratenzahlung gewährt werden, in der Regel für bis zu 6 Monate, ggf. auch für 12 Monate.

123recht.de: Gibt es weitere, typische rechtliche Probleme, die immer wieder im Zusammenhang mit Kindergeld bei Volljährigen vorkommen?

Rechtsanwalt Fietkau: Probleme gibt es häufig, wenn das Kind keinen inländischen Wohnsitz hat oder ein anderweitiger Auslandsbezug besteht. Hier sollten die Voraussetzungen vor Antragsstellung besonders genau geprüft werden. Wohnt das Kind im europäischen Ausland (EU oder EWR) kann ein entsprechender Anspruch bestehen. Ebenso bleibt der Kindergeldanspruch in der Regel bei nur vorübergehenden Auslandsaufenthalten, wie Auslandspraktika, erhalten.

123recht.de: Vielen Dank für Ihre Tipps Herr Fietkau.

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