"In Mark, oder in Euro?"

Mehr zum Thema: Internationales Recht, Mark, Euro, Preisauszeichnung, Preisangabenverordnung
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Die Sache mit der Preisauszeichnung

Am 1. Januar 2002 wird der Euro eingeführt. Was bedeutet das? Müssen wir vorher unsere Mark in die Europawährung umtauschen, ab wann dürfen Preise nur noch in Euro ausgezeichnet sein? Die Fragen von Verbrauchern und Herstellern häufen sich, je näher der große Währungsumbruch kommt.

Die Preisauszeichnung, also die Art und Weise der Angabe von Preisen, ist in der Preisangabenverordnung geregelt. Die dort enthaltenen entscheidenden gesetzlichen oder freiwillig auferlegten Stichtage haben wir für Sie zusammengefasst:

Heute
Preise müssen zur Zeit grundsätzlich nur in Mark angegeben werden, denn die Mark ist das alleinige Zahlungsmittel in Deutschland. Wenn Preise auch in Euro ausgezeichnet werden, dann ist dies eine freiwillige Angabe der Hersteller, Händler oder Dienstleister.

Ab 1. Juli 2001
Es besteht eine freiwillige Selbstverpflichtung des deutschen Einzelhandels, Preise sowohl in Euro als auch in Mark auszuzeichnen, um den Bürger an die neue Währung zu gewöhnen. Diese freiwillige Verpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2001 . Gesetzlich müssen die Preise weiterhin nur in Mark ausgezeichnet sein.

1. August 2001
Die Angabe des Preises kann ab dem 1. August 2001 allein in Euro erfolgen, soweit die Preise des wesentlichen Waren- oder Leistungssortiments durch Werbung über den 31. Dezember 2001 hinauswirken. Diese Bestimmung aus der Verordnung ist für Angebote gedacht, deren Werbemaßnahmen über den 31. Dezember 2001 hinaus gültig sind. Zu denken ist etwa an Reiseprospekte oder Versandhauskataloge, die vor Jahreswechsel verschickt oder herausgegeben werden und bis in das nächste Jahr Gültigkeit haben. Die in der Werbung enthaltenen Preise müssen ab August allein in Euro ausgezeichnet sein.

Bis 31. Dezember 2001
Bis zu diesem Tag ist die Mark gültiges Zahlungsmittel. Bis auf die genannten werbebedingten Ausnahmen sind daher bis zum 31. Dezember die Preise in Mark auszuzeichnen. Angaben des entsprechenden Eurokurses sind freiwillig.

Ab 1. Januar 2002
Der Euro ist ab Januar 2002 in Europa alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die Mark ist Geschichte, weshalb alle Preise in Euro auszuzeichnen sind. Die Deutsche Bundesbank wird allerdings auch nach dem 1. Januar 2002 die Mark in Euro umtauschen. Wir müssen uns also nicht schnell vor Sylvester 2002 von unseren geliebten "Blauen" und "Heiermännern" trennen.

Bis 28. Februar 2002
Es gibt eine gemeinsame Erklärung der Verbände des deutschen Einzelhandels und anderer Dienstleistungsbereiche, bis zum 28. Februar 2002 die "modifizierte Stichtagsregelung" anzuwenden. Auswirkung ist, dass die betreffenden Branchen die Mark noch bis zum 28. Februar 2002 als Zahlungsmittel annehmen.