Europäische Kommission will digitalen Binnenmarkt / Musiksektor stärken

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Die europäische Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die den Onlinemarkt für Urheber leichter zugänglich machen soll

Die europäische Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die den Onlinemarkt für Urheber leichter zugänglich machen soll. Ihre Kernpunkte gab die europäische Kommission vorherige Woche in einer Pressemitteilung bekannt und soll in diesem Artikel zusammengefasst werden.

Hintergrund

Carsten Herrle
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Die Nachfrage nach Musik und anderen kulturellen Gütern im Web steigt.  Aus diesem Grund haben auch Urheber ein starkes Interesse daran ihre Musik landesübergreifend auf dem Onlinemarkt anzubieten.

Um das Miteinander der, in der Musikindustrie beteiligten Personen zu regeln, gibt es die sogenannten Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist zum Beispiel die GEMA für die Verbreitung von Musik zuständig. Diese Verwertungsgesellschaften fungieren als Mittler zwischen den Rechtsinhabern in den einzelnen künstlerischen Feldern. Sie verwalten die Nutzungsrechte, regeln die Lizenz vergabe, ziehen Nutzungsgebühren ein und schütten diese wiederum an die Urheber aus.

Nach Angaben der europäischen Kommission  haben jedoch viele Verwaltungsgesellschaften Probleme mit der Verwaltung von Online-Nutzungsrechten. Vor allem im länderübergreifenden Kontext mangelt es an effizienten Vorgehensweisen. Nur sehr wenige Musikdienste sind international ausgerichtet.

Grund dafür ist, dass es keinen digitalen europäischen Binnenmarkt für Urheber, Verbraucher und Dienstanbieter gibt. Diese ist aber nach Ansicht der europäischen Kommission nötig: ” Effiziente Verwertungsgesellschaften würden den Anbietern die Einführung neuer grenzüberschreitender Dienste erleichtern und das dient sowohl den europäischen Verbrauchen wie der kulturellen Vielfalt”, so EU-Kommissar Michel Barnier. Zudem sollen Verwaltungsgesellschaften auch insgesamt transparenter werden und die Urheber schneller für ihre Arbeit bezahlt werden.

Die vorgeschlagene Richtlinie

Insgesamt möchte die europäische Kommission folge Punkte umsetzten:

- Es soll ein direktes Mitspracherecht der Urheber bei der Verwaltung ihrer Rechte geben. Dies soll durch ein verankertes Anrecht auf die Wahl der für den jeweiligen Urheber geeigneten Verwaltungsgesellschaft ermöglicht werden.

- Die Arbeitsweisen der Verwaltungsgesellschaften in Europa sollen verbessert werden. Es soll mehr Transparenz bei den Einnahmen geben und einen jährlichen Transparenzbericht für die Rechteinhaber und Geschäftspartner.

- Mitgliedsstaaten sollen Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern einrichten.

- Die multiterritoriale und repertoireübergreifende Vergabe von Urhebernutzungsrechten an Musikstücken für die Onlineverbreitung soll in der EU gefördert und erleichtert werden.

Ob die Richtlinie in Kraft tritt, ist noch offen. Die Pressemitteilung können sie hier einsehen.

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RA Carsten M. Herrle