Vorsorge, Betreuung, Erbe - Was Patchwork-Familien bei Todesfällen beachten sollten

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Was können Sie regeln? Nutzen Sie Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Sorgerechtsverfügung

Familie besteht heute oft neben Vater, Mutter, Kind auch aus Stiefpapa, Stiefschwester, Papas Freundin, Halb-Bruder und weiteren Personen. Der Begriff Familie wird also seltener durch DNS, sondern durch gelebte Beziehungen definiert.

Welche Probleme können durch einen Todesfall auftreten?

Rechtlich ist dies jedoch anders. Nicht nur hat die Freundin kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man sie nicht geheiratet hat. Ebenso erhält der Freund auch keine Auskünfte von Ärzten, wenn die Mutter der Kinder, deren Zusatz-Papa er geworden ist, verunfallen sollte.

Miriam Möller
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hüserheide 58d
47918 Tönisvorst
Tel: 02152/8079526
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Erbrecht, Inkasso

Noch deutlicher wird dies im Todesfall. Selbst wenn der Stiefvater die Mutter der Kinder geheiratet hat: Wenn sie stirbt, ist der leibliche Vater der Kinder der alleinige gesetzliche Vertreter. Er entscheidet, wo die Kinder nun wohnen und was weiter mit ihnen geschieht. Hat sie kein Testament hinterlassen, werden ihre Erben neben dem neuen Ehemann auch ihre Kinder. Und der Ex-Partner als Sorgeberechtigter bestimmt über das Vermögen der Kinder. Vielleicht drängt er dann auf den Verkauf des Hauses, das den (neuen) Eheleuten gemeinsam gehörte und an dem nun seine Kinder Anteil haben.

Dramatischer wird es, wenn Mutter und ihr einziges Kind gemeinsam um’s Leben kommen. Auch hier erbt zunächst das Kind von der Mutter und der Vater des Kindes erbt dann vom Kind.

Wie können Probleme für Hinterbliebene gelöst werden?

Das Gesetz ist in der Patchwork-Konstellation meist nicht in Einklang mit den eigenen Vorstellungen darüber, wie man im Ernstfall das eigene Schicksal und auch das seiner Kinder geregelt wissen möchte. Deshalb bedarf es gesonderter Maßnahmen. Durch Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Sorgerechtsverfügung oder auch einen Vertrag mit dem neuen Partner ist fast alles regelbar, so wie man es sich wünscht.

© Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller
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