Unternehmensnachfolge ohne Krieg

Mehr zum Thema: Erbrecht, Streit, Testamentsvollstrecker, Beirat, Nachfolge, Unternehmen, Nachfolgeplanung
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Beirat oder Testamentsvollstrecker zur Verhinderung von Streit um die Unternehmensfortführung

Viele mittelständische Unternehmen sind oder sollen auf Grund der Generationsnachfolge in Hände(n) von Familienmitglieder(n). Wenn verschiedene Familienstämme beteiligt sind, führt dies oft zu Streit.

Die Einrichtung eines Beirats oder die Vorbereitung einer Testamentsvollstreckung können sinnvolle Maßnahmen sein, um Konflikteskalationen und jahrelange Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Diese können manchmal durchaus die Existenz des Unternehmens gefährden.

Nachfolgend einige Informationen und Vorschläge zur Nachfolgeplanung:

1. Große Zahl von Unternehmensnachfolgen ohne Regelungen

70 % aller Deutschen haben kein Testament und bereiten dadurch das Spielfeld für spätere Nachlassschlachten, Querulanten und Erpressungen. Nachlassschlachten enden oft in jahrelangen kostspieligen Prozessen mit völlig unklarem Ausgang. Jedes Jahr müssen - laut des Instituts für Mittelstandsforschung - Unternehmen mit insgesamt fast 680.000 Mitarbeitern die Nachfolge regeln. Jeder vierte Unternehmer in Deutschland ist älter als 55 Jahre. Bis 2014 steht alljährlich bei rund 82.000 Unternehmen, davon 71.000 Familienbetrieben, ein Eigentümerwechsel an. Allein in Sachsen standen bis 2012 mehr als 10.000 mittelständische Unternehmen mit rund 330.000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Durch eine Nachfolgeregelung sind in den Fällen schwerer Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers alle Zuständigkeiten, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen geregelt.

Bei ca. 27.000 Unternehmen pro Jahr bestehen keine Nachfolgeregelungen und keine Vorsorgeregelungen. Jedes zweite Familienunternehmen bleibt meist in den eigenen Reihen oder geht per Schenkung oder Erbe an die nächste Generation. Jedes dritte werbende Unternehmen wird verkauft.

Betrachtet man die Gründe für das Scheitern einer Nachfolgeregelung zeigt sich, jede vierte Übergabe führt in eine Krise. Darüber hinaus endet jede sechste innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe mit der Insolvenz, vgl. z.B. Mittelstandsbericht für Sachsen.

2. Was ist der Nutzen einer Nachfolgeregelung?

  • Kontinuität des Unternehmens, Vermeidung von Krisen für das Unternehmen
  • Keine Zerschlagung des Vermögens mit erheblichen Vermögensverlusten
  • Vermeidung von Konflikten und Streit unter den Erben
  • Tragbare finanzielle Lösungen für die Erben und die sonstigen Berechtigten
  • Die Unternehmensleitung kommt in gute Hände
  • Das Unternehmen kann weiterhin erfolgreich geführt werden
  • Ansehen bleibt erhalten
  • Sicherheit für die eigene Altersversorgung
  • Komfort durch weniger Arbeit für die Bearbeitung von Konflikten
  • Mehr Freizeit und Wohlbefinden durch weniger Streit

3. Alternative Wege zur Regelung der Unternehmensnachfolge ohne Konflikte

3.1. Beirat als Konflikt- und Nachfolgemanager im Familienunternehmen

  • Beirat als Aufsicht und Berater eines Familienunternehmens
  • Beirat als Berater der Geschäftsleitung
  • Vorbereitung des Beirats auf die Veränderung
  • Beirat zur Erhaltung der intakten Beziehung zwischen Familie und Unternehmen
  • Beirat als Puffer zwischen Unternehmen und Familie
  • Beirat als Kommunikator bei Konflikten zwischen Banken und Familie
  • Beirat als Schlichter bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Familie
  • Beirat vermeidet präventiv Streit
  • Beirat wirkt deeskalierend
  • Beirat kann mit gesellschaftsrechtlich verankerten echten Kompetenzen bei Überwachung der Geschäftsleitung, Beratung der Geschäftsleitung und Mitspracherechten bei grundlegenden Entscheidungen der Unternehmenspolitik z.B. Ausschüttung von Gewinnen ausgestattet werden
  • Beirat als Moderator zwischen Gesellschaftern und Generationen
  • Beirat mit unternehmerischen Sachverstand und fachlicher Kompetenz
  • Beirat für mehr Transparenz, eine offene Kommunikation und ein perfektes Reporting
  • Beirat als unabhängige und unparteiische Instanz, die keine Gesellschaftergruppe rechtsgrundlos bevorzugt
  • Beirat, der Spielregeln gemeinsam mit den Beteiligten festlegt
  • Beirat zur Verbesserung der Verhandlungs-, Streit- und damit der Firmenkultur
  • Beirat in diesem Sinne ist nicht in 4 Stunden pro Quartal machbar. Es ist ein zeitintensives und risikobehaftetes Amt, das auch angemessen vergütet werden muss.

3.2. Testamentsvollstreckung

  • Der Erblasserwille wird über den Tod hinaus durchgesetzt.
  • Der Erblasser kann die Erbteilung ganz oder teilweise ausschließen.
  • Die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen kann sichergestellt werden.
  • Die Verwaltung wird vereinfacht.
  • Die Auseinandersetzung wird vereinfacht.
  • Schutz des Nachlasses vor Erben, die nicht geschäftserfahren sind.
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge z.B. bis der Enkel das Geschäft übernehmen kann.
  • Vormundschaftliche Genehmigungen sind überflüssig.
  • Erschwerung des Zugriffs der Gläubiger eines Alleinerben auf den Nachlass. Z.B., der Erblasser hinterlässt vier Kinder, von denen eines völlig überschuldet ist. Wenn das verschuldete Kind ausschlägt, haben die Gläubiger keinen Zugriff auf den Nachlass, aber das Kind hat auch keine Erbschaft. Die Testamentsvollstreckung kann hier Abhilfe leisten.

4. Frühzeitige Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung sollte rechtzeitig erfolgen.

Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker oder Abwicklungsvollstrecker bzw. Fortführungsverwalter kann auch in besonders schwierigen Fällen Konflikte klären bzw. vermeiden und die Nachlasswerte erfolgreich verwalten. Geeignet ist die Testamentsvollstreckung auch in Fällen, in denen die Kinder noch nicht in der Lage sind, ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Die Testamentsvollstreckung kann regeln, dass z.B. bis zum 27. Geburtstag die Testamentsvollstreckung läuft.

5. Erforderliche Kompetenzen und Qualifikationen eines Beirats oder Testamentsvollstreckers

  • Verhandlungsgeschick und viel Verhandlungspraxis
  • Konfliktmanagement- bzw. Mediationsausbildung
  • Lebens- und Berufserfahrung
  • ausgewiesene kaufmännische und Unternehmensführungskenntnisse z.B. Wirtschaft- oder Managementaufbaustudium
  • Praktische Erfahrungen in der Unternehmensführung
  • Erfahrung in Sachen Nachfolgeregelungen
  • Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter
  • Gute Bonität und Seriösität
  • Fortbildungen im Lean-Management z.B. Vermeidung unnötiger Kosten
  • Vorführbares Berichtssystem
  • Vertiefte Kenntnisse im Wirtschafts- und Erbrecht
  • Fachkenntnisse zur Planung und Kontrolle der Liquidität und des Ertrags
  • Fachkenntnisse zur Sanierung und Fortführung von Gesellschaften
  • Nachgewiesene Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1,5 Mio Euro

Fazit:

Bei vielen Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen, können Konflikte unter Erben um die Nachfolge oder das Erbe existenzbedrohend sein. Konflikte lassen sich durch eine Nachfolgeplanung mit Beirat und/oder Testamentsvollstrecker vermeiden.