Arbeitgeber verlangt Profil auf Xing

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Persönliche Daten dürfen gegen den Willen eines Arbeitnehmers nicht auf eine Webseite gestellt werden

Frage: Meine Firma will sich besser auf Xing präsentieren. Dazu sollen alle Mitarbeiter Profile mit Foto anlegen und sich verknüpfen. Es gibt eine entsprechende Richtlinie für soziale Medien dazu bei uns. Ich will mich da raushalten und nicht mitmachen - kann man mir daraus einen Strick drehen?

123recht.de: Eine Firma kann gegen den Willen des Mitarbeiters nicht einmal auf der eigenen Homepage persönliche Daten einfach so veröffentlichen. Einen Zwang, sich auf anderen Webseiten mit persönlichen Daten zu präsentieren, kann es erst Recht nicht geben. Die Richtlinie ist wohl eher als Anregung zu verstehen. Etwas anderes kann aber für bestimmte Berufe gelten, in denen eine Darstellung und Kommunikation in Sozialen Netzwerken eben gerade Bestandteil der Arbeitsleistung ist - z.B. Social Media Manager.

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