Radfahrer dürfen nicht auf der Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt
Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Radfahrer, Radweg, Straße, Benutzung, PflichtDas stimmt so nicht. Radler müssen nur Radwege benutzen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind.
Dennoch gilt aber, dass Radfahrer sogar vorhandene Radwege meiden dürfen, wenn sie dort Slalom fahren müssen, etwa um Fußgänger, Mülltonnen, Baustellen oder ähnliche Hindernisse.
Das gilt auch, wenn Laub oder Schnee das Befahren unmöglich macht. Radwege, die zu weit von der Hauptfahrbahn entfernt verlaufen, müssen Radfahrer ebenfalls nicht benutzen.