10 % pauschalierter Schadensersatz bei freier Kündigung Bauvertrag zulässig

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Die Parteien stritten sich über den pauschalen Schadensersatz von 10% der Bausumme, der vom Unternehmen gegenüber dem Häuslerbauer aufgrund der Vereinbarung in den AGB geltend gemacht wurde. Dieser hatte zuvor den Vertrag nicht aus wichtigem Grund gekündigt.

Der BGH hatte in einer ursprünglichen Entscheidung 5% der Auftragsumme als hinnehmbare Pauschale eingestuft, aber 18% abgelehnt. Nun hatte er Gelegenheit sich konkret zu dieser Klausel zu äußern. Diese sah neben der Reduzierung durch den Nachweis eines geringeren Schadens durch den Bauherrn auch nicht die Geltendmachung zusätzlicher Kosten vor.

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 27.04.2006, Az. VII ZR 175/05, dass diese Klausel wirksam sei, da sie im Vergleich zu der Abrechnung nach der Kündigung gemäß § 649 BGB angemessen sei. Zwar müsse sich der Unternehmer ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.Neben den bereits geleisteten vertragsbezogenen Personal- und Sachkosten seien jedoch auch der kalkulorische Gewinn und die allgemeinen Gemeinkosten zu erstatten. Daher seien 10 % der Auftragssumme angemessen.

Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen, da damit die Schallmauer für pauschalierten Schadensersatz von 10 % obergerichtlich geklärt ist.


Thilo Zachow
Rechtsanwalt

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