KTG Energie: Anleihe-Anleger können Forderungen anmelden

Mehr zum Thema: Bankrecht, KTG, Energie, Anleihe, Anleger, Insolvenz
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16).

Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger um ihr Geld.

Nun haben sie zunächst Gelegenheit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 24. Januar 2017 anzumelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 3. Februar 2017 terminiert. Mit welcher Quote die Anleger in einem Insolvenzverfahren rechnen können, ist derzeit noch völlig offen. Allerdings haben die Anleger auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten. So kann z.B. parallel zum Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Das könnte Sie auch interessieren
Bankrecht Atlantic MS Hammonia Pescara: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste
Bankrecht HCI Hammonia Berolina: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung
Bankrecht Verbraucherdarlehen: Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag unzulässig
Bankrecht Karlie Group: Insolvenz in Eigenverwaltung