Die Deikon GmbH hat am 03.09.2012 Insolvenzantrag gestellt

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Optionen auf Schadensausgleich für Inhaber der Boetzelen-Hypothekenanleihen

Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH (vormals Boetzelen), deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9), hat am 03.09.2012  Insolvenzantrag  bei dem zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt.

Da Deikon vermutlich keine Liquiditätsprobleme hat, sondern das Problem in einer bilanziellen Überschuldung liegt, ist denkbar, dass der noch einzusetzende Insolvenzverwalter über ein Insolvenzplanverfahren eine Sanierung des Unternehmens einleitet. Hier würden die Anleihegläubiger dann mit dem Wunsch nach einem Forderungsverzicht konfrontiert.

Wir übernehmen derzeit keine Vertretung der Anleihegläubiger gegenüber Deikon GmbH im Insolvenzverfahren.

Allerdings sehen wir nach unserem Kenntnisstand noch eine andere Möglichkeit, für die Anleger Schadenersatzansprüche durchzusetzen:

Unsere Kanzlei kennt das Thema der Sanierung der Deikon GmbH im Detail und von Anfang an. Wir verfügen über die vertraglichen Unterlagen der Sicherheitenbestellung, auf deren Grundlage den Anlegern eine dingliche Sicherheit an den insgesamt 62 Immobilien der Deikon GmbH im Nachrang nach den finanzierenden Banken verschafft werden sollte.  Gerade in der Insolvenz kommt es darauf an, dass den Anleihegläubigern auch tatsächlich die Ihnen im Verkaufsprospekt zugesagte Sicherungsposition bei den Immobilien „wasserdicht" verschafft wurde.  Es stellt sich also die Frage, ob der eingesetzte Sicherheitentreuhänder hier entsprechend seinen Verpflichtungen gearbeitet hat. Daher gehen wir davon aus, dass den Anlegern bei diesen Anleihen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.  Kern des Problems ist, dass aus unserer Sicht versäumt wurde, den Hypothekenanleihen eine dingliche Sicherung auf den Deikon-Immobilien auch insoweit zu verschaffen, als die Grundschulden der Banken infolge der Tilgungen der Bankdarlehen frei geworden sind.

Wegen Pflichtverletzungen bei der Bestellung der Sicherheiten und der Freigabe der Anlegergelder haben wir bereits Klagen eingereicht.  Aufgrund der wirtschaftlichen Situation von Deikon GmbH halten wir derzeit diese Vorgehensweise für geeignet, um bei den Anlegern einen Schadensausgleich herbeizuführen.

Keitel & Keitel Rechtsanwälte  steht wegen weiterer Informationen telefonisch oder per Mail für eine Kontaktaufnahme unter dem  Stichwort „Deikon GmbH"  zur Verfügung 

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