Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredit kann zurückgefordert werden

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AG Bonn verurteilt Postbank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 1.200,00 zzgl. Zinsen

Im Rahmen eines Privatkredits über EUR 40.000,00 berechnete die Postbank dem Kläger Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 1.200,00. Unter Berufung auf die Unwirksamkeit der entsprechenden Entgeltklausel verlangte der Kreditnehmer die Gebühren mit der Klage zurück. Das AG Bonn gab der Klage statt und verurteilte die Postbank zur Erstattung der Gebühren (vgl. AG Bonn, Urt. v. 30.10.2012; Az. 108 C 271/12).

Die Entgeltklausel unterliege der AGB-Inhaltskontrolle i.S. des § 307 BGB und sei mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar. Das Bearbeitungsentgelt sei für die Kapitalüberlassung erhoben worden. Da diese bereits gesetzliche Hauptleistungspflicht eines Kreditgebers i.S. des § 488 Abs. 1 S. 1 BGB darstelle, sei ein formularmäßiges Entgeltfestsetzungsrecht grundsätzlich unzulässig.

Das AG Bonn verfolgt damit die Linie, die bereits durch mehrere Oberlandesgerichte angestoßen worden ist (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.05.2011, Az. 17 U 192/10; OLG Dresden, Urt. v. 29.09.2011, Az. 8 U 562/11; OLG Bamberg, Urt. v. 04.08.2010, Az. 3 U 78/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011; Az. 6 U 162/10, OLG Hamm, Urt. v. 11.04.2011; Az. 31 U 192/10; OLG Celle, Urt. v. 14.10.2011; Az. 13.10.2011).

FAZIT: Nach derzeit herrschender Auffassung sind formularmäßig vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühren grundsätzlich unzulässig und können von den Bankkunden zurückgefordert werden. Privatkunden sollten demnach Ihre Kreditunterlagen prüfen und zustehende Ansprüche geltend machen.

BEACHTEN SIE ABER: Eine Mehrheit der Kreditinstitute weigert sich aktuell noch zur Rückerstattung - u.a. mit dem Hinweis auf eine fehlende BGH-Rechtsprechung. Betroffene sollten sich hiervon indes nicht abschrecken lassen. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass die BGH-Rechtsprechung von der Linie der OLG-Instanzen abweichen wird.

Leserkommentare
von anjaf am 21.04.2013 20:56:27# 1
Hallo,
nachdem ich vor einiger Zeit Kenntnis von den von Ihnen genannten Urteilen erhielt, habe ich bei 2 Banken die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert. Bank A gab dem "aus Kulanz" statt (wenn auch ohne die eingeforderten Zinsen), Bank B jedoch hat noch nicht einmal auf mein Schreiben reagiert.
Was kann ich da noch tun?
Freue mich auf einen kurzen Rat.
    
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